Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Optionales Lösch-Kennwort:
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Sofern mindestens ein Ehepartner dies wünscht, können auch
Eheleute getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Die getrennte Verlangung von Eheleuten entspricht im Ergebnis im
wesentlichen der Einzelveranlagung jedes einzelnen Ehepartners.
Beide Ehepartner geben also jeweils eine völlig eigene Steuererklärung ab,
in der nur die selbst erzielten Einkünfte angegeben werden.
Beispiel
Das Ehepaar Meier aus Bayern sei getrennt veranlagt, wobei hier nur
das Einkommen von Herrn Meier im Veranlagungszeitraum 2007 betrachtet werden soll.
Das zu versteuernde Einkommen von Herrn Meier betrage 33.000 Euro.
Da Herr Meier keiner Kirche angehört, ist auch keine Kirchensteuer zu berücksichtigen.
Wie hoch ist für Herrn Meier die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer und
durch den Solidaritätszuschlag?
Wie groß ist der prozentuale Anteil und die Grenzbelastung der zu zahlenden Steuer?
Zu beachten ist, dass die Ehefrau von Herrn Meier aufgrund der
getrennten Verlangung ihre Einkünfte separat zu versteuern hat.
Berechnung
Zur Berechnung sind im Einkommensteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
Gegebene Werte wie folgt eingeben:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: 33.000 Euro
Persönliche Verhältnisse: alleinstehend oder getrennte Veranlagung markieren
Kirchensteuer: keine markieren
Jahr:2007
Klicken Sie dann auf Berechnen.
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.