Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Stundenlohnrechner berechnet wahlweise den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder die wöchentlichen Arbeitsstunden, wenn die jeweils anderen Werte gegeben sind.
Wie viele Arbeitsstunden sind nötig, um ein bestimmtes Einkommen zu erhalten? Auch bei dieser Frage hilft Ihnen der Stundenlohnrechner.
Zum Beispiel, wenn Sie als Angestellte(r) die Möglichkeit haben, Ihre Stundenzahl zu erhöhen, um näher an Ihr Wunschgehalt zu kommen. Oder aber zu reduzieren, weil Ihnen ein niedrigeres Gehalt genügt und Sie mehr Zeit für die Familie wollen.
Der Stundenlohnrechner unterstützt Sie auch bei der Planung Ihrer Selbständigkeit: So können Sie ermitteln, wie viele Arbeitsstunden Sie bei einem bestimmten Stundensatz im Durchschnitt brauchen, damit sich die Sache für Sie rentiert.
Um die Anzahl der erforderlichen Arbeitsstunden zu ermitteln, geben Sie einfach Ihren Stundenlohn oder Stundensatz und die Höhe des angestrebten Gehalts oder Lohns ein.
Die Anzahl der Arbeitsstunden kann wahlweise pro Woche oder pro Monat errechnet werden. Wählen Sie dazu einfach die entsprechende Einstellung. Achten Sie darauf, sowohl den Stundensatz als auch das gewünschte Gehalt gleichermaßen entweder Brutto oder Netto anzugeben.
Beispiel
Frau Niang ist Bibliothekarin. Als Mutter von zwei Kindern arbeitet sie bislang halbtags. Bei 20 Arbeitsstunden pro Woche und einem Stundensatz von 17,50 Euro verdient sie damit monatlich 1.516,67 Euro Brutto. Ihr Mann arbeitet Vollzeit; trotzdem ist das Geld knapp.
Deshalb möchte Frau Niang ihre Arbeitsstundenzahl erhöhen, sodass sie monatlich auf etwa 2.500 Euro kommt. Die Kinder sind inzwischen alt genug, und Frau Niangs Arbeitgeber ist einverstanden.
Nun möchte Frau Niang wissen: Wie viele Arbeitsstunden pro Woche sind erforderlich, um beim gegebenen Stundensatz auf ein monatliches Gehalt von 2.500 Euro zu kommen?
Berechnung
So berechnen Sie dieses Beispiel im Stundenlohnrechner:
Wählen Sie zunächst rechts die gewünschte Zielgröße:
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.