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Die sog. Reichensteuer bezeichnet den Aufschlag bei der Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen.

Der Steuerrechner zur Einkommensteuer berücksichtigt die Reichensteuer als Bestandteil der Einkommensteuer.


Die Reichensteuer wurde in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt. Sie führte zu einer Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um drei Prozentpunkte, von 42 Prozent auf 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Da Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auch auf die Reichensteuer erhoben werden, kann sich eine steuerliche Gesamtbelastung von über 51 Prozent ergeben. Dies gilt natürlich nur für den von der Reichensteuer betroffenen Teil des zu versteuernden Einkommens.

Die Reichensteuer galt in den Veranlagungszeiträumen 2007 und 2008 zunächst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.001 Euro für Ledige und 500.002 Euro für Verheiratete.

Diese Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst; das gleiche gilt auch für die Einkommensgrenzen der übrigen Tarifzonen der Einkommensteuer. So stiegen die Einkommensgrenzen der Reichensteuer bis zum Veranlagungszeitraum 2017 auf 256.304 Euro für Ledige und 512.608 Euro für Verheiratete.

2023 liegen die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen) bei 277.826 Euro für Ledige und 555.652 Euro für Verheiratete.

Der Begriff der Reichensteuer (auch "Millionärssteuer") wird in den Medien oft populistisch dargestellt.

Lesen Sie weiter: Ehegattensplitting


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen