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![]() Verbrauchergeschäft
Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens ein Verbraucher beteiligt ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es unter § 13: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbrauchergeschäfte sind also sämtliche Geschäfte, die ein Verbraucher zu rein privaten Zewcken abschließt. Die Unterscheidung zwischen Verbrauchergeschäft im Gegensatz zum Handelsgeschäft ist u.a. für den Fall des Zahlungsverzugs von Bedeutung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist nach BGB § 288 Absatz 1 bei Verbrauchergeschäften ein Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzuwenden. Lesen Sie weiter: Handelsgeschäft
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