Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen  
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


Mahnungen: Welche Mahngebühren sind erlaubt?

ONLINE-FINANZRECHNER
Verzugszinsrechner

Verzugszinsrechner

Der Verzugszinsrechner ermittelt die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes.

Verzugszinsrechner


Sie sind mit einer Rechnung in Verzug geraten und haben eine Mahnung erhalten? Oft fordern Gläubiger dann gleich Mahngebühren ein. Grundsätzlich dürfen sie das – aber nicht in jeder Höhe. Was an Mahngebühren erlaubt ist, und was nicht, erfahren Sie hier.

Wichtig ist vor allem: Mahngebühren sind keine Geldstrafe. Sie stellen nur einen Schadensersatz dar, für den finanziellen Schaden, der dem Gläubiger entsteht, wenn ein Kunde nicht fristgerecht zahlt. Der Kunde ist in dem Fall schadenersatzpflichtig, er muss also Mahngebühren, in angemessener Höhe, zahlen. Der Gläubiger darf sich an den Mahngebühren aber nicht zusätzlich bereichern. Außerdem hat er eine Schadenminderungspflicht, das heißt, er darf keine unverhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen, die die Mahngebühren unnötig in die Höhe treiben.


Welche Mahngebühren dürfen also nun berechnet werden?

Der Gläubiger darf zunächst die Kosten für das (oder ggf. die) Mahnschreiben selbst verlangen. Anrechenbar sind hier aber nur direkte Kosten, also für Material (Papier, Druck) und Porto. Nicht jedoch Kosten für Verwaltungs- und Personalaufwand. Hier sagen die Gerichte, dies sind normale betriebliche Kosten, die dem Kunden hier nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Das Mahnschreiben selbst kann also in aller Regel nicht mehr als einige wenige Euro kosten.

In die Mahngebühr können außerdem Verzugszinsen für die geschuldete Summe eingehen. Das ist praktisch ein direkter Schadenersatz für den Gläubiger, der durch den Zahlungsverzug nicht fristgerecht wieder über sein Geld verfügen konnte. Verzugszinsen werden immer taggenau pro Tag im Zahlungsverzug berechnet. Der Einfachheit halber gibt es hier gesetzliche Verzugszinssätze: Bei Verbrauchergeschäften sind dies 5 Prozent über dem aktuellen Basiszins, bei Handelsgeschäften ganze 9 Prozent über Basiszins.

Der Gläubiger kann diesen Zinssatz in den Mahngebühren ansetzen. Liegt der tatsächliche Schaden darüber, darf er aber auch einen höheren Zins verlangen. Nicht erlaubt hingegen sind einfach hohe Pauschalsummen als Mahngebühr. Diese werden dann auch von Gerichten zumeist abgelehnt. Auf jeden Fall lohnt es sich, in einer Mahnung geforderte Verzugszinsen nachzuprüfen – wenn Sie möchten, steht Ihnen dafür unser kostenloser Verzugszinsrechner zur Verfügung.

Darüber hinaus kann der Gläubiger auch Anwalts- bzw. Inkassokosten einfordern. Allerdings nur dann, wenn das Einschalten eines Anwalts oder Inkassobüros auch tatsächlich erforderlich und angemessen war – bei der ersten Mahnung ist das in der Regel noch nicht der Fall. Gerade Inkassobüros haben nun früher gerne einmal überhöhte Gebühren auf Mahnungen aufgeschlagen. Dem wurde aber auch ein Riegel vorgeschoben: Seit 2014 müssen Geldforderungen in Inkassoschreiben detailliert aufgeschlüsselt sein und sich entsprechend nachvollziehen lassen.

Was tun bei überhöhten Mahngebühren?

Grundsätzlich gilt also: Mahngebühren sind in angemessener Höhe rechtens. Als Schuldner sollte man sie auch tunlichst zahlen, denn andernfalls kann die Sache bis vor Gericht führen. Überhöhte Mahngebühren müssen Sie aber nicht hinnehmen. Haken Sie im Zweifelsfall nach, wie sich die Mahngebühren zusammen setzen. Oft reicht bei unangemessenen Gebühren schon ein schriftlicher Widerspruch, und man kann sich auf einen angemessenen Betrag einigen. Die angemahnte Rechnung sollten Sie dann aber bereits beglichen haben.

Denken Sie auch daran, dass Mahngebühren überhaupt erst berechnet werden können, wenn Sie sich im Zahlungsverzug befinden. Ob und wann dies der Fall ist, sagt Ihnen das vorangehende Kapitel, Mahnungen: Wann Sie keine Mahngebühren zahlen müssen.

Wichtig: Mahnungen und Mahngebühren betreffen ein juristisch komplexes Gebiet. Dieser und der vorangehende Artikel erheben daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen Ihnen als Orientierung und Weghilfe dienen.


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zahlungsverkehr - Konsum - Girokonto - Kredit