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![]() Handelsgeschäft
Ein Handelsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist. Im Handelsgesetzbuch (HGB) heißt es unter § 343 Absatz 1: Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte sind also Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten. Sofern an einem Geschäft mindestens ein Verbraucher beteiligt ist, handelt es sich stattdessen um ein Verbrauchergeschäft. Die Unterscheidung zwischen Handelsgeschäft und Verbrauchergeschäft ist u.a. auch für den Fall des Zahlungsverzugs von Bedeutung. Im Falle des Zahlungsverzugs ist nach BGB § 288 Absatz 2 bei Handelsgeschäften für Entgeltforderungen ein Verzugszinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzuwenden.
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