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Neu für Autofahrer: Punktereform 2014 in Flensburg, Warnwestenpflicht, Kfz-Steuer

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Spritrechner für Benzinverbrauch

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Autofinanzierung – Barrabatt oder Händlerkredit?

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Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die in Deutschland für das Halten eines PKW anfallende Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) in Abhängigkeit von Motorart, Erstzulassung, Hubraum und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.

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2014 hält auch für Autofahrer einige Neuerungen bereit: Das Flensburger Punktesystem wird reformiert. Bußgelder für Verkehrsverstöße steigen, die CO2-Freigrenze der Kfz-Steuer sinkt, und das Mitführen von Warnwesten wird Pflicht.

Kfz-Steuer

Zum 1. Januar 2014 sinkt erneut die CO2-Freigrenze der Kfz-Steuer, von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Dies gilt zunächst nur für Pkw, die ab 2014 neuzugelassen werden. Seit 2009 setzt sich die Kfz-Steuer für Autofahrer aus einer Hubraumsteuer und der CO2-Steuer zusammen. Für jedes Gramm CO2-Ausstoß oberhalb der Freigrenze steigt die Kfz-Steuer dabei um zwei Euro.


Tipp: Um die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Auto zu ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner.

Neues Punktesystem in Flensburg

Zum 1. Mai 2014 erfährt das Flensburger Punktesystem eine grundlegende Reform: Zum Punkteeintrag führen künftig nur noch direkt für die Verkehrssicherheit relevante Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Statt bis zu sieben Punkten gibt es dann, je nach Schwere, nur noch ein bis drei Punkte pro Verkehrsverstoß. Dafür wird die Fahrerlaubnis schon bei acht Punkten entzogen, statt wie bisher bei 18 Punkten.

Bei vier bis fünf Punkten sollen Autofahrer schriftlich ermahnt, bei sechs bis sieben Punkten verwarnt werden. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird nur noch einen Punkt tilgen (statt wie bisher vier), und das auch nur alle fünf Jahre, bei einem Punktestand von maximal fünf. Neue Punkte verzögern jedoch künftig nicht mehr die Verjährung älterer: Jeder Eintrag verjährt für sich, je nach Schwere nach zweieinhalb bis 10 Jahren.

Bestehende Punkte werden zum 1. Mai 2014 in das neue Punktesystem umgerechnet. Verkehrsverstöße, die künftig nicht mehr zum Eintrag führen, werden dabei gelöscht.

Neue Bußgelder

Im Ausgleich gelten für diese Verstöße ab 1. Mai 2014 höhere Bußgelder: Für die Missachtung von Umweltzonen beispielsweise 80 Euro (bislang 40 Euro), für einen Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage bis zu 100 Euro Bußgeld (bislang 50 Euro).

Aber auch für sicherheitsrelevante Verstöße, die weiterhin zum Punkteeintrag führen, steigen die Bußgelder: So sind bei Missachtung der Kindersicherungspflicht, Handynutzung am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht neben einem Punkt in Flensburg künftig 60 Euro Bußgeld fällig (bisher 40 Euro).

Warnwestenpflicht

Ab 1. Juli 2014 muss in allen Pkw, Lkw und Bussen mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Die Warnweste muss der bisherigen Euro-Norm 471 (solange noch im Verkauf) oder der neuen Euro-Norm ISO 20471 entsprechen und im Fahrgastraum verstaut sein.

Reifendruckkontrolle

Ab 1. November 2014 wird schließlich für erstzugelassene Neuwagen ein automatisches Reifendruck-Kontrollsystem Pflicht. Dies soll Autofahrer vor Reifenplatzern schützen. Für neue Pkw-Typen gilt diese Auflage schon seit 2012. Daher haben viele Autofahrer die neue Technik heute schon an Bord.