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Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird zum 1. Januar 2014 weiter erhöhtONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar 2014 nach neuem SEPA-Verfahren Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird zum 1. Januar 2014 weiter erhöht Grunderwerbsteuer steigt 2014 gleich in vier Bundesländern Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen Strom wird teurer: Ökostrom-Umlage steigt 2014 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde Neu für Autofahrer: Punktereform 2014 in Flensburg, Warnwestenpflicht, Kfz-Steuer Anpassung an gestiegene Verbraucherpreise: Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag der Einkommensteuer auf 8.354 Euro. Besonders Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen sollen dadurch steuerlich entlastet werden. Der Grundfreibetrag bezeichnet ein gewisses Jahreseinkommen, das nach Sozialhilferecht mindestens notwendig ist, um den grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten, und daher von der Einkommensteuer freigestellt bleibt. Für Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags muss also keine Einkommensteuer entrichtet werden. Da die Verbraucherpreise stetig steigen, wird auch der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst. Zuletzt im Februar 2013, wobei der Grundfreibetrag hier rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben wurde. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag der Einkommensteuer nun weiter auf 8.354 Euro. Vom zu versteuernden Jahreseinkommen bleiben damit im Kalenderjahr 2014 zusätzliche 224 Euro steuerfrei. Dies soll insbesondere Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen steuerlich etwas entlasten. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Im Wesentlichen also jeder, der seinen Wohnsitz oder hauptsächlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat und Einkünfte erzielt, oder aber in Deutschland Einkünfte erzielt, auch ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben. Ehepartner, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, teilen sich gemeinsam zwei Grundfreibeträge – ab 1. Januar 2014 sind das 16.708 Euro. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Lesen Sie weiter: Grunderwerbsteuer steigt 2014 gleich in vier Bundesländern |
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