Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen  
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


GEZ – der neue Rundfunkbeitrag löst die alte Rundfunkgebühr ab

Die GEZ vereinfacht die Gebührenordnung. Zum 1. Januar 2013 geht der neue Rundfunkbeitrag an den Start.

Mit dem Rundfunkbeitrag (bisher Rundfunkgebühr) werden die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Bislang richtete sich die Gebühr nach Art und Anzahl der Geräte, die jeder einzelne zum Empfang bereit hielt. Dabei unterschied die GEZ nach Radios, Fernsehern, sowie neuartigen Rundfunkgeräten (Handys, Smartphones und internetfähige Computer).


Diese Unterscheidung wurde zunehmend schwierig, weil immer mehr multifunktionale Geräte den Markt erobern. Zudem verfügt mittlerweile ohnehin praktisch jeder Haushalt über diverse empfangsbereite Geräte. Deshalb führt die GEZ nun ein neues, zeitgemäßeres und einfacheres Gebührenmodell ein: Den Rundfunkbeitrag.

Eine Wohnung, ein Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag wird in Form einer Haushaltspauschale erhoben. Pro Wohnung ist ein gemeinsamer Beitrag an die GEZ zu entrichten, in Höhe von 17,98 Euro im Monat. Dabei ist es gleich, wie viele Personen in der Wohnung leben, wie alt sie sind, und welche Geräte sie besitzen – einer zahlt, alle anderen sind damit gebührenbefreit.

Der Rundfunkbeitrag entspricht der Gebühr, die zuvor für Fernseher galt. Die GEZ schlägt also nicht auf. Besonders Familien und WGs werden dadurch entlastet, denn sie müssen künftig keine Mehrfachzahlungen mehr leisten. Haushalte, die bisher auf Fernseher oder sogar jegliche empfangsbereiten Geräte verzichtet haben, verlieren hingegen ihren Sparvorteil – auch sie müssen künftig den vollen Rundfunkbeitrag entrichten.

Beitragsstaffelung für Unternehmen

Für Unternehmen und Institutionen ist der Rundfunkbeitrag ebenfalls geräteunabhängig und richtet sich statt dessen nach der Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte: Je mehr Mitarbeiter und Betriebsstätten, desto höher der Beitrag. Besonders günstig kommen dabei Kleinunternehmen weg, die (bei einer einzigen Betriebsstätte mit bis zu acht Mitarbeitern) monatlich nur noch einen Drittelbeitrag in Höhe von monatlich 5,99 Euro an die GEZ zu zahlen brauchen.

Für Geschäftsfahrzeuge fallen allerdings zusätzliche Beiträge an (5,99 Euro pro Fahrzeug), wobei ein Fahrzeug pro Betriebsstätte vom Rundfunkbeitrag freigestellt ist.

Eine Ausnahme gilt für Selbständige, die ihre Betriebsstätte in der eigenen Wohnung führen: Wird die Wohnungspauschale schon gezahlt, ist die Betriebsstätte damit beitragsfrei. Allerdings sind im Gegenzug alle Geschäftsfahrzeuge gebührenpflichtig.

Ermäßigung und Befreiung

Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis tragen, sind künftig nicht mehr vom Rundfunkbeitrag freigestellt. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von monatlich 5,99 Euro.

Wer Sozialleistungen bezieht, kann bei der GEZ hingegen weiterhin Befreiung beantragen. Gleiches gilt für Menschen mit Taubblindheit und Empfänger von Blindenhilfe. Saisonunternehmen, die mehr als drei Monate in Folge geschlossen haben, können sich für diese Zeit vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.

Abmeldung schriftlich beantragen

Falls Sie den neuen Rundfunkbeitrag nicht mehr zu zahlen brauchen (etwa, weil ihn schon ein Mitbewohner zahlt), müssen Sie Ihre Abmeldung aktiv bei der GEZ beantragen. Den Abmeldungsantrag richten Sie schriftlich an die GEZ, 50439 Köln. Geben Sie dabei Ihre Teilnehmernummer an, sowie die Teilnehmernummer dessen, der künftig den Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung übernimmt.

Lesen Sie weiter: Unisex-Tarife bei Versicherungen