Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Vorschusszinsen sind vom Anleger zu tragende Kosten,
wenn er ohne rechtzeitige Kündigung mehr Geld aus einer Spareinlage abhebt, als sein Sparvertrag erlaubt.
Da Spareinlagen wie Sparbücher primär der Geldanlage dienen,
erlauben Banken Verfügungen über entsprechende Sparguthaben zumeist nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag,
oft um die 2.000 Euro pro Monat.
Darüber hinaus gehende Beträge müssen zuvor gekündigt werden;
die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Bei Einhalten der Kündigungsfrist kann der Sparer kostenfrei über das gekündigte Guthaben verfügen.
Verfügt der Sparer jedoch über einen höheren Betrag, ohne ihn rechtzeitig vorher gekündigt zu haben,
verlangt die Bank Vorschusszinsen.
Vorschusszinsen stellen somit eine Art Gebühr dar, die Banken erheben,
wenn Sparer kurzfristig über einen größeren Sparbetrag verfügen möchten und die dazu nötige Kündigungsfrist nicht einhalten können oder möchten.
Die Vorschusszinsen betragen üblicherweise einen Bruchteil, oft ein Viertel, der Guthaben-Verzinsung.
Vorschusszinsen fallen nur auf den Teil des Entnahmebetrags an, der über den Freibetrag hinausgeht
und werden für den Zeitraum berechnet, um den die Kündigungsfrist unterschritten wurde.
Wurde der entsprechende Betrag gar nicht gekündigt, werden Vorschusszinsen für die komplette Dauer der Kündigungsfrist erhoben.