Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Als Stückelung bezeichnet man die Unterteilung von Bargeld oder Anleihen nach Nennwert, d.h. in ihre (kleinsten) handelbaren Einheiten.
Bei Bargeld versteht man unter Stückelung die Unterteilung der Münzen und Scheine nach aufgeprägtem bzw. aufgedrucktem Nennwert. So gibt es beim Euro Stückelungen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent, sowie zu 1 und 2 Euro (bei den Münzen), und zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro (bei den Scheinen).
Bei Anleihen bezeichnet die Stückelung den kleinsten kaufbaren Nennwert. Gibt also z.B. ein Staat Staatsanleihen mit einem Emissionsvolumen von 5 Mrd. Euro und einer Stückelung zu 1,00 Euro Nennwert aus, können Anleger Anleihen im Wert von 1,00 Euro oder einem beliebigen Vielfachen von 1,00 Euro kaufen und handeln. Zum Beispiel also im Wert von 1.000,00 Euro; nicht aber im Wert von 1,50 Euro.
Die Stückelung von Anleihen entscheidet mit über den Anlegerkreis. Sehr kleine Stückelungen (wie o.g. 1,00 Euro) sprechen einen großen Anlegerkreis an, einschließlich Privatanlegern, die keine Großbeträge anlegen wollen. Große Stückelungen (z.B. zu 5.000,00 Euro) engen den Anlegerkreis entsprechend ein. Über die Stückelung seiner Anleihen entscheidet der Emittent.