Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.
Unter Auszahlung versteht man den Abfluss von Zahlungsmitteln, typischerweise von einem Konto.
Durch Auszahlung aus einer Geldanlage wie einem Sparkonto der Bank werden Zahlungsmittel nutzbar für den Zahlungsverkehr,
oder können in andere Geldanlagen übernommen werden.
Auszahlungen können in Bargeld erfolgen;
in dem Fall spricht man von Barauszahlung, Barabhebung oder Barverfügung.
Barauszahlungen sind u.a. möglich bei Girokonten, Sparbüchern, und manchen Tagesgeldkonten.
Auch kleinere Verbraucherkredite können bar ausgezahlt werden.
Alternativ können Auszahlungen in Buchgeld erfolgen, z.B. von einer Geldanlage auf ein Girokonto
oder von einem Girokonto auf ein anderes, z.B. per Überweisung.
Auszahlungen sind ohne vorherige Kündigung des Betrages regelmäßig nur innerhalb eines gewissen Verfügungsrahmens möglich.
Über den Verfügungsrahmen hinaus gebende Beträge müssen vor Auszahlung gekündigt werden, wobei eine zumeist dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Bei Nichteinhaltung zieht die Bank Vorschusszinsen ein.
Geldanlagen mit fester Laufzeit, wie Festgeld und festverzinste Sparpläne, erlauben häufig keine Auszahlungen vor Fälligkeit.
Anstelle von Auszahlung spricht man je nach Situation auch von Verfügung oder Zahlungsausgang.
Das Gegenteil zur Auszahlung ist die → Einzahlung bzw. Zahlungseingang.