Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, mit dessen Hilfe die Grund- und die Gewerbesteuer berechnet werden.
Über den Hebesatz können Gemeinden ihre Steuereinnahmen und ihre Attraktivität als Standort beeinflussen.
Man spricht von einem Hebesatz, weil der Prozentsatz in aller Regel deutlich über 100 % liegt;
bei der Steuerberechnung wird ein niedrigeres Zwischenergebnis (der Grund- bzw. Gewerbesteuer-Messbetrag)
mit dem Hebesatz multipliziert und damit entsprechend angehoben.
Das Ergebnis ist dann die zu zahlende Steuer.
Die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B haben jeweils ihre eigenen Hebesätze.
Deren Höhe kann jede Gemeinde für sich selbst festlegen.
Da die Gemeinden diese Steuern auch selbst einnehmen,
können sie über die Hebesätze direkten Einfluss auf ihre Steuereinnahmen und die Standortattraktivität nehmen:
Höhere Hebesätze generieren automatisch mehr Einnahmen, halten aber ggf. Unternehmen und Häuslebauer vom Zuzug ab bzw. führen sogar zur Abwanderung.
Bei niedrigeren Hebesätzen verhält es sich umgekehrt.
Grundstücksbesitzer können ihren Hebesatz dem Grundsteuerbescheid entnehmen, den ihnen die Gemeinden jährlich zusenden.
Beispiel:
Aus einem zu versteuernden Gewerbeertrag von 50.000 Euro ergibt sich durch Multiplikation mit der Gewerbesteuer-Messzahl (bundeseinheitlich 3,5 %) ein Gewerbesteuer-Messbetrag von 1.750 Euro.
Der wird nun mit einem (beispielhaften) Hebesatz von 400 % multipliziert.
Daraus ergibt sich eine Gewerbesteuer von 7.000 Euro.
Bei der Grundsteuer wird entsprechend der Einheitswert der betreffenden Immobilie
mit der Grundsteuer-Messzahl multipliziert.
Der sich daraus ergebende Grundsteuer-Messbetrag wird dann mit dem passenden Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Dadurch ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer.