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Geld & Finanzen
Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft
Gute Nachricht für Mieter: Beim Einzug in eine neue Wohnung darf der Vermieter die Miete künftig nicht mehr beliebig erhöhen. Wo die Mietpreisbremse greift, können die Bundesländer allerdings selbst festlegen.
Gedacht ist die Mietpreisbremse zunächst für Ballungsräume, wo Vermieter gegenüber Neumietern bislang locker 30 oder 40 Prozent auf die Miete aufschlagen konnten. In der Folge waren die Mieten hier in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass sich viele Menschen den Umzug in eine Groß- oder Universitätsstadt gar nicht mehr leisten konnten.
Mit der Mietpreisbremse haben die Bundesländer nun die Möglichkeit, gegen diese Entwicklung anzugehen: Ziehen neue Mieter in eine Wohnung, darf der Vermieter die Miete zwar immer noch erhöhen, maximal aber auf 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete.
Neu- und Umbauten sind ausgenommen
Die Mietpreisbremse gibt explizit für Neuverträge. Für laufende Mietverträge gibt es bereits eine eigene Regelung, derzufolge der Vermieter die Miete bis maximal auf das Niveau der örtlichen Vergleichsmiete steigern darf. Im Kombination mit der Mietpreisbremse soll dies dafür sorgen, dass die Mieten wenn auch nicht sinken, so doch im Anstieg soweit verlangsamt werden, dass sich die Wohnsituation in den Ballungsräumen allmählich wieder entspannt.
Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht immer und überall: So sind Neubauten (erstmals vermietet ab 1. Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen, denn die Mietpreisbremse soll natürlich nicht dazu führen, dass der Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum wirtschaftlich unattraktiv würden. Zudem müssen Vermieter ihre Mieten bei einer Neuvermietung nicht senken. Lag die Miete schon beim Vormieter deutlich über dem örtlichen Durchschnitt, kann der Vermieter sie beim Nachmieter aber bis auf Weiteres nicht noch mehr erhöhen.
Mietpreisbremse zunächst auf fünf Jahre begrenzt
Offen ist außerdem noch, in welchen Städten die Mietpreisbremse auch tatsächlich eingesetzt werden wird. Denn sie gilt nicht einfach bundesweit. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob, wann und in welchen Städten es die Neuregelung einführen möchte. Direkt zum 1. Juni 2015 hat zunächst nur Berlin die Mietpreisbremse direkt in Kraft gesetzt. Allzu viel Zeit sollten sich die Bundesländer jedoch nicht lassen, denn das neue Gesetz gilt zunächst nur für fünf Jahre. In dieser Zeit will die Bundesregierung prüfen, ob die Mietpreisbremse tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt – und hält sich gleichzeitig die Option offen, sie anschließend zu verlängern oder anzupassen.
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