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Geld & Finanzen
2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.
Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.
Bis 2025 soll es in den alten und neuen Bundesländern keine Unterschiede mehr bei der gesetzlichen Rente geben – ab 2018 geht die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland in die Schlussphase. Die Lohnniveaus klaffen allerdings immer noch auseinander.
Dabei wird die gesetzliche Rente in den neuen Bundesländern wegen des hier niedrigeren Lohnniveaus bisher aus gutem Grund geringfügig anders berechnet als in den neuen Bundesländern: Es gibt einen eigenen Rentenwert (Ost), eine eigene Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und einen Hochwertungsfaktor, um zu gewährleisten, dass Rentner im Osten für ihre Beitragsjahre nicht schlechter dastehen als Rentner im Westen. Mit Annäherung der Lohnniveaus konnte dieser Unterschied allmählich verringert werden; ab 2018 und bis 2025 soll er nun im Zuge der Rentenangleichung Ost-West ganz entfallen, sodass es eine bundeseinheitliche gesetzliche Rente gibt.
Durch das sog. Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz steigt dabei der Rentenwert (Ost) in den Jahren 2018 bis 2024 von derzeit 95,7 Prozent auf volle 100 Prozent des Rentenwertes (West), womit der Rentenwert ab 1. Juli 2024 erstmals bundeseinheitlich gelten wird. Der Rentenwert beziffert den Wert eines Renten-Entgeltpunktes in Euro. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst, folgt dabei der Einkommensentwicklung und fließt direkt in die Rentenberechnung ein.
Parallel dazu soll mit der Rentenangleichung Ost-West bis 1. Januar 2025 auch die bisherige Hochwertung der Ost-Renten schrittweise entfallen. Die Hochwertung diente bisher dazu, bei der Berechnung der Rentenansprüche das in den neuen Bundesländern (bei gleicher Arbeit) immer noch niedrigere Lohnniveau auszugleichen.
Und schließlich wird auch die bisherige Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Ost) dem Wert der BBG (West) angeglichen. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind; darüber hinaus gehendes Einkommen ist steuerfrei. Die BBG der Rentenversicherung (Ost) lag bislang unter der BBG (West) und wird im Zuge der Rentenangleichung Ost-West entsprechend steigen.
Und was heißt das jetzt?
Der Bundesregierung zufolge ist die Rentenangleichung Ost-West (bzw. deren Abschluss, denn die Rentenangleichung Ost-West ist ja tatsächlich schon lang im Gang) ein wichtiger Schritt zur sozialen Einheit. Klingt prima, leider fehlen dafür noch die einheitlichen Löhne. Die allerdings bleiben in den neuen Bundesländern immer noch hinter denen der alten Bundesländer zurück.
Und so könnte die Rentenangleichung Ost-West für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern unerwünschte Folgen haben. Für sie gilt zwar dann der volle bundeseinheitliche Rentenwert, gleichzeitig entfällt aber die Hochwertung der Löhne, womit sie dann bei gleicher Arbeit, aber eben niedrigerem Lohnniveau, zwangsläufig weniger Rentenansprüche ansammeln als Arbeitnehmer im Westen. Da könnte noch ein gewisser Nachbesserungsbedarf bestehen.
Mit dem Vorsorgerechner verbinden Sie einen Sparplan mit einem späteren Entnahmeplan, zum Beispiel für eine private Rente.