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Sparen mit Zinswachstum

Steuerabzug einrechnen

Zinsen aus Kapitalanlagen unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Das betrifft auch Zuwachsspar-Anlagen.

Der Zuwachssparen-Rechner (Zinsrechner für Staffelzinsen) kann den Steuerabzug im Rahmen der Kapitalertragsteuer deshalb gleich mit berücksichtigen – in beliebiger Höhe und für unterschiedliche Anlageprodukte.


Wählen Sie dafür zunächst im Feld Zinseszins die Art der Zinsgutschrift und Versteuerung:

  • Bei Zinsansammlung, jährlich zu versteuern werden die Zinsen jährlich berechnet und direkt versteuert. Die verbleibenden Zinsen werden dem Anlagekapital gutgeschrieben und über die restliche Laufzeit mitverzinst, sodass Zinseszins entsteht. Dies ist das übliche Steuermodell bei Zuwachssparanlagen von der Bank, früher auch bei Bundesschatzbriefen vom Typ B.
  • Bei Zinsansammlung, zum Laufzeitende zu versteuern wird ebenfalls mit jährlichen Zinsgutschriften und Zinseszins gerechnet. Hier werden Zinsen und Zinseszinsen aber erst am Ende der Laufzeit versteuert; dann alle auf einmal. Dieses Steuermodell findet sich bei abgezinsten Sparbriefen.
  • Bei Zinsauszahlung, jährlich zu versteuern werden die Zinsen jährlich berechnet, direkt versteuert und an den Anleger ausgezahlt; hier gibt es daher keinen Zinseszins. Dieses Modell findet sich seltener bei Bankanlagen, früher auch bei Bundesschatzbriefen vom Typ A.

Steuersatz und Freibetrag

Wählen Sie anschließend den Steuersatz für Ihre Zinsen. Setzen Sie dafür das Häkchen im Feld Steuersatz.

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) sieht einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent vor, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Nur mit Soli ergibt sich dabei ein Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent. Dieser Steuersatz ist im Zuwachssparen-Rechner voreingestellt. Zuzüglich Kirchensteuer steigt der Steuersatz auf 27,819 Prozent für Baden-Württemberg und Bayern, bzw. auf 27,995 Prozent für alle übrigen Bundesländer.

Die Kapitalertragsteuer sieht auch einen Freibetrag vor: Kapitalerträge bis 801 Euro pro Person und Jahr sind steuerfrei (1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Der Zuwachssparen-Rechner kann einen entsprechenden Steuerfreibetrag gleich mit berücksichtigen. Voreingetragen sind die vollen 801 Euro; der Betrag kann beliebig geändert werden, z.B. wenn Sie Ihren Freibetrag auf verschiedene Geldanlagen aufteilen.

Hinweis: Möchten Sie ohne Steuerabzug rechnen, entfernen Sie einfach das Häkchen aus dem Feld Steuersatz. Der Zuwachssparen-Rechner rechnet dann ohne Steuern.

Lesen Sie weiter: Kapitalertragsteuer mindert den Zinseszins


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Sparen - Zinseszins - Rendite - Sparzinsen