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Sparen mit Zinswachstum

Kapitalertragsteuer mindert den Zinseszins

ONLINE-FINANZRECHNER
Zuwachssparen – Zinsrechner für jährliche Staffelzinsen

Zuwachssparen – Zinsrechner für jährliche Staffelzinsen

Der Zinsrechner zum Zuwachssparen bzw. Wachstumssparen ermittelt bei jährlich unterschiedlichen Zinssätzen (z.B. Bundesschatzbriefe) die Guthabenentwicklung und Rendite.

Zuwachssparen / Wachstumssparen


Kapitalanlagen mit jährlicher Zinsgutschrift unterliegen auch jährlich der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Für Anleger wirkt sich das doppelt nachteilig aus: Sie erhalten nicht nur weniger Zinsen, sondern dadurch auch weniger Zinseszins.

Die Folge: Für Anleger gehen Zinsen über den reinen Steuerabzug hinaus verloren. Mit dem Zuwachssparen-Rechner lässt sich das leicht nachvollziehen, indem die gleiche Anlage unter Zinseszins einmal mit und einmal ohne jährlichen Steuerabzug berechnet wird.


Man kann sich schon denken, dass das erzielte Endkapital mit jährlicher Versteuerung niedriger ausfällt als ohne Versteuerung. Was aber doch verblüfft: Es ist sogar noch niedriger als es der reine Steuerabzug erklären würde!

Was im ersten Moment wie ein Rechenfehler aussieht, hat eine einfache Erklärung: Der jährliche Steuerabzug mindert nicht nur die Zinsen selbst. Die geringeren Zinsen führen ihrerseits auch zu weniger Zinseszins – mit der Folge, dass sich das Kapitalwachstum über die gesamte Laufzeit hinweg verlangsamt. Die Kapitalertragsteuer schwächt damit den Zinseszinseffekt.

Beispiel: Anlage mit und ohne jährlichen Steuerabzug

Als Beispiel werden 5.000 Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren per Zuwachssparen angelegt. Im ersten Jahr gibt es dafür 2,0 Prozent Zinsen (nominaler Jahreszins). Mit jedem weiteren Jahr steigt der Zinssatz dann um 0,5 Prozentpunkte, bis er im letzten Anlagejahr 4,0 Prozent beträgt. Gerechnet wird mit Zinsansammlung, sodass Zinseszins entsteht.

Die Berechnung ohne Steuerabzug (im Zuwachssparen-Rechner das Feld Steuersatz frei lassen) ergibt ein Endkapital von 5.795,69 Euro. Innerhalb ihrer Laufzeit erzielt die Anlage also 795,69 Euro Zinsgewinn.

im Zuwachssparen-Rechner aufrufen

Mit jährlichem Steuerabzug (in Höhe von 26,375 Prozent, aus Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag) ergibt sich dagegen nur ein Endkapital von 5.576,76 Euro. In diesem Fall kommt die Anlage also nur auf einen Nettogewinn von 576,76 Euro Zinsen. Dabei wurden 206,62 Euro an Kapitalertragsteuer abgeführt.

im Zuwachssparen-Rechner aufrufen

Rechnet man für den zweiten Fall die netto-Zinsen und die dem Steuerabzug anheim gefallenen Zinsen zusammen, ergeben sich 576,76 Euro + 206,62 Euro = 783,38 Euro. Das ist aber immer noch weniger als die 795,69 Euro Zinsgewinn im ersten Fall. Der jährliche Steuerabzug hat den Zinsgewinn also über den reinen Steuerbetrag hinaus verringert.

Weniger Zinsen – weniger Zinseszinsen

Der Grund liegt darin, dass die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) bei jeder einzelnen Zinsgutschrift ansetzt. Bei jährlicher Zinsgutschrift und jährlichem Steuerabzug wird der Zinseszinseffekt mit jedem Jahr geschwächt; das Guthaben wächst somit unter jährlichem Steuerabzug entsprechend langsamer an.

Die fehlenden 12,31 Euro ergeben sich auch aus den Bruttozinsen (den Gesamtzinsen der Anlage), die der Zuwachssparen-Rechner ebenfalls ausweist. Im ersten Fall, ohne Steuerabzug, erzielt die Anlage 795,69 Euro Zinsen. Im zweiten Fall, mit Steuerabzug, erzielt die Anlage vor Steuerabzug nur 783,38 Euro Zinsen. Die Differenz ist die gleiche wie oben. Auch hier zeigt sich also: Der Verlust an Zinsen und Zinseszinsen geht über die reine Kapitalertragsteuer hinaus.

Bei längeren Laufzeiten kann der Zinsverlust sogar höher ausfallen als der eigentliche Steuerabzug.

Was tun?

Für Anleger lohnt es sich deshalb, einen Freistellungsauftrag zu erteilen und den Freibetrag der Kapitalertragsteuer zu nutzen. Dadurch verringert sich der Steuerabzug, der Anleger erhält mehr Zinsen und Zinseszinsen. Sie können das im obigen Beispiel direkt testen, indem Sie zusätzlich zum Steuersatz einen Freibetrag eingeben und die Berechnung erneut starten.

Alternativ können sich abgezinste Sparbriefe anbieten: Hier werden Zinsen und Zinseszinsen erst am Ende der Laufzeit versteuert, sodass Anleger trotz Kapitalertragsteuer in den Genuss ungestörten Zinswachstums kommen.


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Sparen - Zinseszins - Rendite - Sparzinsen