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Zu versteuerndes Einkommen

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Das sogenannte zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) ist die zentrale Berechnungsgröße für die Höhe der Einkommensteuer in Deutschland.

Es handelt sich dabei nicht um das Bruttoeinkommen oder das Jahreseinkommen, sondern um das Einkommen, das nach Abzug aller relevanten Frei- und Pauschbeträge sowie Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiterer abzugsfähiger Positionen übrig bleibt.

Doch wie genau wird darauf die Steuer berechnet – und was hat es mit dem Grundfreibetrag auf sich?

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt berechnet:

  • Ausgangspunkt ist das Gesamteinkommen einer steuerpflichtigen Person oder eines Ehepaars.
  • Davon werden abzugsfähige Aufwendungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten, Kinderfreibeträge oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
  • Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen, auf das die Einkommensteuer laut Einkommensteuertarif angewendet wird.

Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist also bereits ein „bereinigter“ Betrag, bei dem viele Entlastungen schon berücksichtigt sind – aber nicht der Grundfreibetrag.

Grundfreibetrag wird im Steuertarif berücksichtigt

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass der Grundfreibetrag noch zusätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden müsse. Tatsächlich ist das jedoch nicht der Fall:

Der Grundfreibetrag ist bereits im Einkommensteuertarif integriert. Das bedeutet: Der Tarif beginnt erst oberhalb des Grundfreibetrags mit einem positiven Steuersatz.

Für das Steuerjahr 2025 gelten beispielsweise folgende Werte:

  • Grundfreibetrag (Ledige): 12.096 Euro
  • Grundfreibetrag (Verheiratete / Zusammenveranlagung): 24.192 Euro

Wer also ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieser Grenze hat, muss keine Einkommensteuer zahlen.

So funktioniert das im Einkommensteuerrechner

Der Einkommensteuerrechner auf Zinsen-berechnen.de berücksichtigt den Grundfreibetrag automatisch – er ist fest im Berechnungsmodell des Steuertarifs verankert. Dies gesetzliche Grundlage ist hierzu der jährliche aktualisierte Einkommensteuertarif aus § 32a im Einkommensteuergesetz (EStG). Sie geben einfach das zu versteuernde Einkommen ein, und der Rechner berechnet anhand des gesetzlich vorgegebenen Tarifs, wie viel Steuer anfällt.

Beispiele

  • Bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000 Euro ergibt sich eine Steuerlast von 0 Euro, es fällt also keine Steuerlast an, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
  • Bei einer ledigen Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro ergibt sich für das Steuerjahr 2025 hingegen eine Steuerlast von 1.639 Euro, da das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Fazit

Der Grundfreibetrag schützt ein Basiseinkommen vor Besteuerung, muss aber nicht separat eingegeben oder abgezogen werden. Im Gegenteil: Er ist bereits Teil des Einkommensteuertarifs, sodass der Rechner auf Zinsen-berechnen.de Ihre Steuerlast automatisch korrekt ermittelt – vorausgesetzt, Sie geben das bereits berechnete zu versteuernde Einkommen ein. So behalten Sie Ihre Steuerbelastung einfach und zuverlässig im Blick.

Lesen Sie weiter: Durchschnittssteuersatz


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen