Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre gespeicherten Berechnungen direkt aus dem Benutzerkonto aurufen, bei Bedarf ändern und ggf. den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Das sogenannte zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) ist die zentrale Berechnungsgröße für die Höhe der Einkommensteuer in Deutschland.
Es handelt sich dabei nicht um das Bruttoeinkommen oder das Jahreseinkommen, sondern um das Einkommen, das nach Abzug aller relevanten Frei- und Pauschbeträge sowie Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiterer abzugsfähiger Positionen übrig bleibt.
Doch wie genau wird darauf die Steuer berechnet – und was hat es mit dem Grundfreibetrag auf sich?
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen wird wie folgt berechnet:
Ausgangspunkt ist das Gesamteinkommen einer steuerpflichtigen Person oder eines Ehepaars.
Davon werden abzugsfähige Aufwendungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten, Kinderfreibeträge oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen, auf das die Einkommensteuer laut Einkommensteuertarif angewendet wird.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist also bereits ein „bereinigter“ Betrag, bei dem viele Entlastungen schon berücksichtigt sind – aber nicht der Grundfreibetrag.
Grundfreibetrag wird im Steuertarif berücksichtigt
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass der Grundfreibetrag noch zusätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden müsse. Tatsächlich ist das jedoch nicht der Fall:
Der Grundfreibetrag ist bereits im Einkommensteuertarif integriert. Das bedeutet: Der Tarif beginnt erst oberhalb des Grundfreibetrags mit einem positiven Steuersatz.
Für das Steuerjahr 2025 gelten beispielsweise folgende Werte:
Grundfreibetrag (Ledige): 12.096 Euro
Grundfreibetrag (Verheiratete / Zusammenveranlagung): 24.192 Euro
Wer also ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb dieser Grenze hat, muss keine Einkommensteuer zahlen.
So funktioniert das im Einkommensteuerrechner
Der Einkommensteuerrechner auf Zinsen-berechnen.de berücksichtigt den Grundfreibetrag automatisch – er ist fest im Berechnungsmodell des Steuertarifs verankert. Dies gesetzliche Grundlage ist hierzu der jährliche aktualisierte Einkommensteuertarif aus § 32a im
Einkommensteuergesetz (EStG).
Sie geben einfach das zu versteuernde Einkommen ein, und der Rechner berechnet anhand des gesetzlich vorgegebenen Tarifs, wie viel Steuer anfällt.
Beispiele
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000 Euro ergibt sich eine Steuerlast von 0 Euro, es fällt also keine Steuerlast an, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Bei einer ledigen Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro ergibt sich für das Steuerjahr 2025 hingegen eine Steuerlast von 1.639 Euro, da das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Fazit
Der Grundfreibetrag schützt ein Basiseinkommen vor Besteuerung, muss aber nicht separat eingegeben oder abgezogen werden. Im Gegenteil: Er ist bereits Teil des Einkommensteuertarifs, sodass der Rechner auf Zinsen-berechnen.de Ihre Steuerlast automatisch korrekt ermittelt – vorausgesetzt, Sie geben das bereits berechnete zu versteuernde Einkommen ein. So behalten Sie Ihre Steuerbelastung einfach und zuverlässig im Blick.