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Steuerrechner zur Einkommensteuer

Einkommen unter Progressionsvorbehalt – Was bedeutet das und wie wirkt es sich auf die Steuer aus?

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Einkommensteuerrechner

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Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Beim Ausfüllen des Einkommensteuerrechners fällt Ihnen vielleicht ein Eingabefeld für „Einkünfte unter Progressionsvorbehalt“ auf. Doch was bedeutet das genau? Und wie beeinflussen solche Einkünfte Ihre Steuerlast?

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Beim Progressionsvorbehalt handelt es sich um eine besondere steuerliche Regelung: Bestimmte steuerfreie Einkünfte werden nicht direkt versteuert, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen. Dadurch kann sich die gesamte Einkommensteuer erhöhen – obwohl die „zusätzlichen“ Einkünfte selbst nicht besteuert werden.

Das Ziel dahinter: Wer etwa staatliche Unterstützungsleistungen bezieht, soll diese nicht direkt versteuern müssen – aber dennoch gleich behandelt werden mit Steuerzahlern mit entsprechendem Einkommen aus regulärer Erwerbsarbeit.

Welche Einkünfte fallen darunter?

Zu den bekanntesten Einkünften unter Progressionsvorbehalt zählen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Insolvenzgeld
  • bestimmte ausländische Einkünfte
  • bestimmte steuerfreie Zuschüsse oder Entgeltersatzleistungen

Diese Einkünfte sind formal steuerfrei – werden aber im Rahmen der Steuerberechnung bei der Festlegung des Steuersatzes berücksichtigt.

Wie funktioniert die Berechnung?

Ein Beispiel zur Veranschaulichung für das Jahr 2025:

  • Zu versteuerndes Einkommen (aus regulärer Arbeit): 30.000 €
  • Elterngeld (Progressionsvorbehalt): 6.000 €

Ohne Elterngeld würde sich ein Einkommensteuersatz von 14,343 % ergeben, was einer Steuerlast von 4.303 € entspricht (ohne Kirchensteuer, Soli fällt aufgrund der Freigrenze nicht an). Es handelt sich hierbei um den Durchschnittssteuersatz.

Mit Elterngeld wird das fiktive Einkommen auf 36.000 € angesetzt, der neue Steuersatz beträgt dann 16,864 %, so dass die Steuer auf das eigentliche Einkommen von 30.000 € dann 5.059 Euro beträgt.

Die Folge: Obwohl das Elterngeld selbst nicht besteuert wird, steigt die Einkommensteuer in diesem Beispiel um 756 Euro

Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt den Progressionsvorbehalt

Der Einkommensteuerrechner auf Zinsen-berechnen.de bietet eine eigene Eingabezeile für Einkünfte unter Progressionsvorbehalt. Bei Nutzung dieser Option:

  • wird der Progressionsvorbehalt korrekt berücksichtigt
  • das steuerpflichtige Einkommen bleibt unangetastet
  • der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen steigt entsprechend der gesetzlichen Regelung
  • der ermittelte Durchschnittssteuersatz bezieht sich auf das Gesamteinkommen aus zu versteuernde Einkommen und Einkommen unter Progressionsvorbehalt. Der Durchschnittssteuersatz sinkt dabei in der Regel, da die Progressionseinkünfte steuerfrei sind, auch wenn insgesamt die Steuerbelastung steigt.
  • der ermittelte Grenzsteuersatz gibt weiterhin den Steueranteil an, der bei einer Erhöhung des zu versteuernden Jahreseinkommens zu entrichten wäre, bei gleichzeitigem Einkommen unter Progressionsvorbehalt in der angegebenen Höhe.

So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihrer tatsächlichen Steuerbelastung.

Fazit

Einkünfte unter Progressionsvorbehalt sind ein häufig übersehener Faktor bei der Steuerberechnung. Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, haben sie oft einen spürbaren Effekt auf den Steuersatz und damit die endgültige Steuerlast.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Einkommensteuerrechner mit allen Feldern – inklusive der Einkünfte unter Progressionsvorbehalt –, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen