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Rechner zur Gewerbesteuer

Rechner zur Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.

Gewerbesteuer-Rechner


AfA-Rechner zur Abschreibung

AfA-Rechner zur Abschreibung

Der Abschreibungsrechner berechnet die lineare Abschreibung aufgrund der steuerrechtlich zu ermittelnden Wertminderung.

AfA-Rechner


Mit der Gewerbesteuer werden Gewerbebetriebe besteuert. Wie viel Steuer ein Betrieb zahlt, hängt wesentlich vom Standort ab.

Die Gewerbesteuer geht direkt an die Gemeinden, für die sie eine wesentliche Einnahmequelle bildet. Praktischerweise können die Gemeinden die Höhe der Gewerbesteuer selbst steuern und haben damit Einfluss auf ihre Steuereinnahmen, aber auch auf ihre Attraktivität als Standort für Unternehmen.


Der Gewerbesteuer unterliegen Gewerbebetriebe aller Art, darunter Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Ausgenommen sind Freiberufler und effektiv die meisten Land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Besteuert wird der Gewerbeertrag, d.h. der steuerrechtlich ermittelte Gewinn (oder Verlust) des Betriebs. Bestimmte Positionen, die bei der Gewinnermittlung abgesetzt worden sind, müssen dabei allerdings wieder hinzugerechnet werden, darunter Zinsen für laufende Kredite (sog. Hinzurechnungsbetrag), während andere Posten, darunter Gewinnanteile aus Betriebsstätten im Ausland, noch abgezogen werden dürfen (Kürzungsbetrag).

Außerdem gibt es Freibeträge: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften jährlich 24.500 Euro; nur was drüber liegt, unterliegt der Gewerbsteuer. Kleinunternehmen sollen so entlastet werden. Juristische Person des privaten bzw. öffentlichen Rechts, wie Vereine, haben jährlich 5.000 Euro, Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG hingegen keinen Freibetrag zur Verfügung. Vom verbleibenden Gewerbeertrag werden dann 3,5 Prozent zur Versteuerung herangezogen. Das ist der Gewerbesteuer-Messbetrag.

Hier kommen jetzt die Gemeinden ins Spiel, ähnlich wie bei der Grundsteuer: Die Gemeinden haben einen Hebesatz* (einen Prozentsatz, den sie selbst festlegen dürfen, aber mindestens 200 Prozent). Mit dem wird der Messbetrag nun noch multipliziert und dadurch angehoben. Das Ergebnis ist die aufs Jahr zu zahlende Gewerbesteuer. Die wird dann noch auf vierteljährliche Beträge aufgeteilt; so können die Gemeinden besser mit ihren Steuereinnahmen haushalten.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Fertig? Noch nicht ganz: Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft dürfen ihre Gewerbesteuer auf ihre tarifliche Einkommensteuer anrechnen. Dabei dürfen sie seit 2020 das bis zu 4-fache (zuvor seit 2008 das bis zu 3,8-fache) ihres Gewerbesteuer-Messbetrags von der Einkommensteuer abziehen, soweit sie sich aus Einkünften aus dem betreffenden Gewerbebetrieb ergibt. Heißt: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften verursacht die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent effektiv keine zusätzliche Steuerlast (vor 2020 bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent).

Gewerbesteuer berechnen


(*) Insgesamt haben die Gemeinden drei verschiedene Hebesätze: Einen für die Grundsteuer A, einen für die Grundsteuer B, und einen für die Gewerbesteuer.

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Steuer - Konsum