Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Rechner ermittelt den neuen, reduzierten Solidaritätszuschlag ab 2021 und berechnet Ihre Ersparnis an Soli und Einkommensteuer im Vergleich zu einem früheren Jahr.
Ergebnis
Jahr 2020
Jahr 2021
?
Einkommensteuer:
15.192,00
Euro
14.968,00
Euro
Solidaritätszuschlag nach altem Berechnungsverfahren (bis 2020)
?
Solidaritätszuschlag absolut:
835,56
Euro
823,24
Euro
?
Solidaritätszuschlag prozentual:
5,500
%
5,500
%
Solidaritätszuschlag nach neuem Berechnungsverfahren (ab 2021)
Zusätzliche Soli-Ersparnis (aufgrund Anpassung der EkSt. im Vergleich 2021 / 2020):
-12,32
Euro
?
EkSt.-Ersparnis (aufgrund Anpassung der EkSt. im Vergleich 2021 / 2020):
-224,00
Euro
?
Gesamt-Ersparnis EkSt. und Soli (im Vergleich 2021 / 2020):
-1.059,56
Euro
Zum Jahr 2021 ändert sich das Berechnungsverfahren für den Solidaritätszuschlag (Soli). Im schlechtesten Fall bleibt alles beim Alten, für die allermeisten Steuerzahler wird der Soli aber quasi abgeschafft. Der Soli-Rechner 2021 berechnet den Solidaritätszuschlag sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Berechnungsverfahren und ermittelt die persönliche Soli-Ersparnis als Differenz.
Als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags dient wie bisher die zu entrichtende Einkommensteuer.
Der Grund, dass für viele Steuerpflichtige der Solidaritätszuschlag ab 2021 nun künftig komplett entfällt, liegt in der starken Anhebung der Freigrenzen. Während bis zum Jahr 2020 bei Einkommensteuerbeträgen bis lediglich 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. bis 1.944 Euro bei Verheirateten kein Solidaritätszuschlag anfiel, wurden diese Freigrenzen ab dem Jahr 2021 nun auf
16.956 Euro für Alleinstehenden bzw. 33.912 Euro für Verheiratete angehoben.
Wer nur leicht über der Freigrenze liegt wird ähnlich wie bisher auch noch nicht mit dem vollen Soli-Satz von 5,5 % belastet, da hier zunächst ein Übergangsbereich anschließt. Der Übergangsbereich ergibt sich dadurch, dass der Solidaritätszuschlag ab 2021 nur noch maximal 11,9 % der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze betragen darf. Bis 2020 waren es maximal 20 %. Der Soli-Rechner ermittelt dazu auch den effektiven prozentualen Soli, der damit zwischen 0 und 5,5 % liegt.
Somit greift ab 2021 erst bei sehr hohen Einkommen der volle Soli-Satz von 5,5 %. Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen entfällt der Soli für 90 % der bisherigen Soli-Zahler komplett und weitere 6,5 % profitieren von einer Reduzierung des Soli.
Zusätzlich zur reinen Soli-Ersparnis aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens weist der Soli-Rechner separat auch die zusätzlichen Ersparnisse beim Soli und der Einkommensteuer aus, die sich im Jahresvergleich aufgrund der Anpassung des Einkommensteuertarifs ergeben. Da die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für den Soli dient, führt eine verringerte Einkommensteuer auch bereits zu einem geringeren Solidaritätszuschlag. Außerdem wird der Gesamt-Ersparnis als Summe ermittelt.
TIPP
Berechnen Sie die Einkommensteuer mit Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen mit dem Einkommensteuerrechner.