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Auch bei Photovoltaikanlagen zu beachten – Steuern und VersicherungONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Photovoltaik – Strom aus Sonnenenergie Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage? Wo lassen sich Photovoltaikanlagen installieren, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Leistung bringt eine Photovoltaik-Dachanlage? Was kostet eine Photovoltaikanlage? Welche Einnahmen erzielt man mit einer Photovoltaikanlage durch die Einspeisevergütung? Wie wirtschaftlich ist eine Photovoltaikanlage Auch bei Photovoltaikanlagen zu beachten – Steuern und Versicherung Wer auf seinem Haus eine Photovoltaikanlage installieren möchte, muss eine Reihe von wichtigen Dingen beachten wie beispielsweise anfallende Steuern und erforderliche Versicherungen. Eine Auswahl wichtiger PunkteFinanzierung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und andere Banken vergeben zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Einige Bundesländer bieten eigene Solarförderungsprogramme an. Baugenehmigung: Für kleinere Anlagen auf Privathäusern braucht man in der Regel keine Baugenehmigung. Für Freiflächenanlagen und Anlagen auf denkmalgeschützten Bauten sind Baugenehmigungen aber Voraussetzung. Versicherung: Photovoltaikanlagen sind teure Anschaffungen, die man unbedingt versichern sollte. Viele Versicherungen bieten inzwischen spezielle All-Gefahren-Versicherungen für Solaranlagen an. Die normale Gebäudeversicherung deckt nachträglich installierte Anlagen nicht ab. Umsatzsteuer: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und seinen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, gilt gesetzlich als Unternehmer und unterliegt der Umsatzsteuer. Betreiber kleiner Anlagen fallen aber üblicherweise unter die Kleinunternehmerregelung und können sich damit von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Wer auf die Befreiung verzichtet, muss auf seinen Solarstrom Umsatzsteuer erheben und diese ans Finanzamt abführen. Praktisch wird das einfacher gehandhabt: Der Netzbetreiber berechnet die Umsatzsteuer direkt und führt sie selbst, ohne Umweg über den Anlagenbetreiber, ans Finanzamt ab. Beim Verzicht auf die Befreiung kann man sich außerdem die Mehrwertsteuer vom Kauf der Anlage zurück erstatten lassen. Einkommensteuer: Wird mit der Photovoltaikanlage Gewinn erzielt, wovon in der Regel auszugehen ist, so fallen Steuern an; denn der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Steuermindernd können hierbei die Anschaffungskosten als jährliche Abschreibungen geltend gemacht werden. Da die Amortisierung in einem absehbaren Zeitraum üblicherweise eine Voraussetzung für den Bau solch einer Anlage ist, betrifft das in der Regel jeden Anlagenbetreiber. Anmeldung: Anlagen mit Volleinspeisung, die nach 2009 ans Netz gegangen sind, müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Alle Anlagen müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Lesen Sie weiter: Zukünftige Entwicklung beim Solarstrom |
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