Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Im Rahmen der Gesundheitsreform ändern sich die Krankenkassenbeiträge.
Zum 1. Januar 2011 steigen die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen
von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer 8,2 und
Arbeitgeber 7,3 Prozent.
Die Krankenkassen können jedoch darüber hinaus noch Zusatzbeiträge erheben,
sofern Sie mit den normalen Beiträgen nicht hinkommen sollten. Diese
Zusatzbeiträge kann jeder Krankenkasse selbst festlegen.
Die Zusatzbeiträge sind unabhängig vom Einkommen und werden allein von
den Arbeitnehmern getragen.
Sofern der Zusatzbeitrag jedoch über zwei Prozent des Gehalts ausmacht,
ist ein Sozialausgleich möglich.
Eine Änderung gibt es auch bei der monatlichen Beitragsbemessungsrenze. Diese
sinkt von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro, so dass sich für
Einkommensgruppen ab diesem Bereich eine geringfügige Ersparnis ergibt.
Die Beitragsbemessungsrenze dient als Grundlage zur Berechnung des maximal
zu entrichtenden Betrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Zudem wird der Wechsel in die private Krankenversicherung wieder
erleichtert, nachdem er vor einigen Jahren erschwert worden war, indem
Arbeitnehmer drei Jahre in Folge über 49.500 Euro jährlich verdienen mussten.
Ab 2011 genügt es, wenn Wechselwillige nur ein Jahr über dieser
Einkommensgrenze liegen, um in die PKV zu wechseln. Doch auch die
privaten Krankenversicherungen werden die Preise deutlich anheben, da
auch sie mit der Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu kämpfen haben.