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Elterngeld neu geregelt

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Elterngeld-Rechner

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Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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Sparbuch-Rechner für unregelmäßige Einzahlungen

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Der Sparbuch-Rechner erlaubt die Berechnung von Guthaben und Zinsen über einen längeren Zeitraum für regelmäßige und unregelmäßige Einzahlungen sowie für variable Zinssätze.

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Auch beim Elterngeld müssen sich die Bürger auf Änderungen einstellen.

Liegt vor der Geburt des Kindes das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des Elternteils bei 1.240 Euro oder darüber, so beträgt ab 2011 das Elterngeld nicht mehr wie bisher 67 Prozent des letzten Nettogehalts, sondern nur noch 65 Prozent.


Das hierfür maßgebliche monatliche Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Geburt abzüglich eines Zwölftels der Werbungskostenpauschale, d.h. vom tatsächlichen Nettoeinkommen werden noch 920 Euro / 12 = 76,67 Euro abgezogen.

Das sich hieraus ergebende Einkommen ist das maßgebliche monatliche Nettoeinkommen, das als Grundlage für die weitere Berechnung für das Elterngeld herangezogen wird.

Das Elterngeld kann jedoch den Höchstbetrag von monatlich 1.800 Euro nicht übersteigen. Dies entspricht 65 Prozent eines Monatseinkommens von 2.769,23 Euro.

Das monatliche Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro bezahlt, selbst wenn der Elternteil zuvor ein niedrigeres oder gar kein Einkommen hatte. Bis zu einem Monatseinkommen von 340 Euro beträgt das Elterngeld 100 Prozent.

Ab einem Monatseinkommen von 340 bis 1.240 Euro, sinkt der prozentuale Anteil des Elterngelds bezüglich des zuvor bezogenenen Einkommens kontinuierlich von 100 auf 65 Prozent ab.

Zu beachten ist, dass das gezahlte Elterngeld auch als Einkommen angerechnet wird, was für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe relevant ist. Dies hat zur Folge, dass Eltern dieser Gruppen praktisch kein zusätzliches Elterngeld mehr erhalten.

Auch für sehr hohe Einkommensgruppen, welche von der so genannten Reichensteuer betroffen sind, wird ab 2011 kein Elterngeld mehr bezahlt.

Bezugsberechtigte Eltern können das Elterngeld über einen Zeitraum von maximal 14 Monaten für die Zeit unmittelbar nach Geburt des Kindes beziehen.