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Nachdem wir uns im ersten Teil die steuerlichen Entlastungen angesehen haben, richten wir nun den Blick auf die direkten Leistungen und die Lohnuntergrenzen. Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber an mehreren Stellschrauben gedreht, um besonders Familien und Menschen im Niedriglohnsektor finanziell zu stärken.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2026 greifen:
1. Kindergeld und Kinderzuschlag: Kleine Erhöhung, spürbare Wirkung
Das Kindergeld wird zum Jahreswechsel erneut angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft für Familien stabil zu halten.
- Kindergeld: Der Betrag steigt einheitlich auf 259 Euro pro Monat und Kind (von zuvor 255 Euro). Bei zwei Kindern sind das jährlich knapp 100 Euro mehr auf dem Familienkonto.
- Kinderzuschlag (KiZ): Familien mit geringem Einkommen, die keinen Bürgergeld-Anspruch haben, können zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 Euro pro Kind. Zusammen mit dem Kindergeld ergibt das eine Unterstützung von bis zu 556 Euro monatlich pro Kind.
2. Der neue Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gibt es eine deutliche Lohnerhöhung. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Dies hat zwei wesentliche Effekte:
1. Höheres Einkommen: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats rund 180 Euro mehr Brutto in der Tasche.
2. Lohnabstandsgebot: Die Erhöhung sorgt dafür, dass sich der Abstand zwischen Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (wie dem Bürgergeld) wieder deutlicher vergrößert.
3. Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro
Da die Minijob-Grenze gesetzlich an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt ist, steigt auch hier der Spielraum. Ab 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung bei 603 Euro (zuvor 556 Euro).
Das bedeutet: Sie können mehr verdienen, ohne dass Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Die durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 10 Stunden pro Woche bleibt dabei stabil, da der höhere Stundenlohn durch die höhere Verdienstgrenze aufgefangen wird.
4. Nullrunde beim Bürgergeld
Im Gegensatz zu den Erwerbseinkommen und dem Kindergeld bleiben die Regelsätze beim Bürgergeld im Jahr 2026 stabil. Aufgrund der gesunkenen Inflationsrate im Berechnungszeitraum ergibt sich eine sogenannte „Nullrunde“. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt somit bei 563 Euro. Dies unterstreicht den politischen Fokus, Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (begünstigt durch den höheren Mindestlohn) zu stärken.
5. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet
Ein wichtiger Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ab dem Schuljahr 2026/2027 (also ab Sommer 2026) tritt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Er startet zunächst für die erste Klassenstufe und wird in den Folgejahren ausgeweitet. Dies entlastet Familien nicht nur organisatorisch, sondern indirekt auch finanziell, da eine Rückkehr in den Beruf oder eine Aufstockung der Arbeitszeit erleichtert wird.
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