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![]() Was sich zum Jahreswechsel ändert Familien und Geringverdiener: Das Plus für 2026 im ÜberblickONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Finanz-Fahrplan 2026: Das ändert sich für Ihren Geldbeutel Steuern 2026: Mehr Netto vom Brutto – So profitieren Sie von den neuen Freibeträgen Familien und Geringverdiener: Das Plus für 2026 im Überblick Sozialversicherung 2026: Warum Gutverdiener jetzt tiefer in die Tasche greifen müssen Die neue „Aktivrente“ – Steuerfrei arbeiten im Ruhestand Gastronomie & Mobilität – Wo der Alltag 2026 günstiger (und teurer) wird Nachdem wir uns im ersten Teil die steuerlichen Entlastungen angesehen haben, richten wir nun den Blick auf die direkten Leistungen und die Lohnuntergrenzen. Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber an mehreren Stellschrauben gedreht, um besonders Familien und Menschen im Niedriglohnsektor finanziell zu stärken. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2026 greifen: 1. Kindergeld und Kinderzuschlag: Kleine Erhöhung, spürbare WirkungDas Kindergeld wird zum Jahreswechsel erneut angepasst. Ziel ist es, die Kaufkraft für Familien stabil zu halten.
2. Der neue Mindestlohn: 13,90 Euro pro StundeFür Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gibt es eine deutliche Lohnerhöhung. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dies hat zwei wesentliche Effekte: 1. Höheres Einkommen: Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats rund 180 Euro mehr Brutto in der Tasche. 2. Lohnabstandsgebot: Die Erhöhung sorgt dafür, dass sich der Abstand zwischen Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (wie dem Bürgergeld) wieder deutlicher vergrößert. 3. Minijob-Grenze steigt auf 603 EuroDa die Minijob-Grenze gesetzlich an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt ist, steigt auch hier der Spielraum. Ab 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung bei 603 Euro (zuvor 556 Euro). Das bedeutet: Sie können mehr verdienen, ohne dass Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Die durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 10 Stunden pro Woche bleibt dabei stabil, da der höhere Stundenlohn durch die höhere Verdienstgrenze aufgefangen wird. 4. Nullrunde beim BürgergeldIm Gegensatz zu den Erwerbseinkommen und dem Kindergeld bleiben die Regelsätze beim Bürgergeld im Jahr 2026 stabil. Aufgrund der gesunkenen Inflationsrate im Berechnungszeitraum ergibt sich eine sogenannte „Nullrunde“. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt somit bei 563 Euro. Dies unterstreicht den politischen Fokus, Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (begünstigt durch den höheren Mindestlohn) zu stärken. 5. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startetEin wichtiger Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ab dem Schuljahr 2026/2027 (also ab Sommer 2026) tritt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Er startet zunächst für die erste Klassenstufe und wird in den Folgejahren ausgeweitet. Dies entlastet Familien nicht nur organisatorisch, sondern indirekt auch finanziell, da eine Rückkehr in den Beruf oder eine Aufstockung der Arbeitszeit erleichtert wird. Lesen Sie weiter: Sozialversicherung 2026: Warum Gutverdiener jetzt tiefer in die Tasche greifen müssen |
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