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Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel führen 2026 zu einer kleinen Revolution im Rentenrecht: Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente wird das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus finanziell so attraktiv wie nie zuvor.
Wer fit ist und Lust hat, seine Erfahrung weiter einzubringen, kann 2026 von massiven Steuervorteilen profitieren. Wir erklären Ihnen, wie das Modell funktioniert.
1. Der Kern: 2.000 Euro pro Monat steuerfrei
Die wichtigste Neuerung ist ein spezieller Freibetrag für arbeitende Rentner. Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat, darf ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich (bzw. 24.000 Euro im Jahr) aus einer Beschäftigung verdienen, ohne dafür auch nur einen Cent Einkommensteuer zu zahlen.
- Der Clou: Dieser Freibetrag gilt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag (12.348 Euro).
- Wichtig: Es handelt sich um einen echten Monatsfreibetrag. Wer in einem Monat nur 1.000 Euro verdient, kann die restlichen 1.000 Euro Freibetrag leider nicht in den nächsten Monat „mitnehmen“.
2. Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Regelung ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
- Erreichen der Regelaltersgrenze: Sie müssen das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Für den Jahrgang 1960 liegt dieses 2026 bei 66 Jahren und 4 Monaten.
- Sozialversicherungspflicht: Der Bonus gilt für sozialversicherungspflichtige Jobs.
- Nicht für alle: Ausgenommen sind nach aktuellem Stand leider Selbstständige, Freiberufler, Beamte und reine Minijobber. Auch wer eine vorzeitige Rente (z. B. mit 63) bezieht, kann die Aktivrente erst ab Erreichen der regulären Altersgrenze nutzen.
3. Was passiert mit der Rente und den Abgaben?
Ein großer Vorteil der Aktivrente ist die Kombination aus vollem Rentenbezug und steuerfreiem Gehalt:
- Keine Rentenkürzung: Die reguläre Altersrente wird weiterhin in voller Höhe ausgezahlt und wie gewohnt versteuert. Der neue Freibetrag bezieht sich rein auf den zusätzlichen Arbeitslohn.
- Sozialversicherungen: In der Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin Beiträge auf den Arbeitslohn an. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen für Rentner hingegen meist komplett.
- Rentenbeiträge: Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil zur Rentenversicherung. Wer möchte, kann auch selbst weiter einzahlen, um seine monatliche Rente Jahr für Jahr noch ein Stückchen weiter zu erhöhen.
4. Ein Rechenbeispiel für 2026
Stellen wir uns eine Rentnerin vor, die 2.000 Euro brutto durch eine Teilzeittätigkeit dazuverdient:
- Ohne Aktivrente (alte Regel): Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben blieben ihr (je nach Steuerklasse) vielleicht rund 1.350 Euro netto.
- Mit Aktivrente: Da die 2.000 Euro steuerfrei sind, fallen nur noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Ihr Netto steigt damit auf über 1.700 Euro.
Das bedeutet ein monatliches Plus von rund 350 Euro, nur durch die neue Steuerfreistellung!
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