Kindergeld und Kinderfreibetrag 2025
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Kinder stehen im Mittelpunkt zahlreicher staatlicher Fördermaßnahmen in Deutschland, die ihre Lebensbedingungen verbessern und Familien finanziell entlasten sollen.
Zu den zentralen Instrumenten zählen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, die regelmäßig angepasst werden, um steigenden Lebenshaltungskosten und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderfreibetrag die sogenannte Günstigerprüfung. Dabei wird geprüft, welche der beiden Maßnahmen für die Eltern finanziell vorteilhafter ist.
Kindergeld
Ab 2025 wird das Kindergeld in Deutschland um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind erhöht. Die frühere Staffelung nach dem ersten, zweiten, dritten und vierten Kind gibt es nicht mehr. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und steht allen Eltern unabhängig von ihrem Einkommen zu.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wirkt sich über die Einkommensteuer aus, indem er das zu versteuernde Einkommen mindert. Der jährliche Kinderfreibetrag im engeren Sinn steigt für das Jahr 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro, zuzüglich 2.928 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. In der Summe ergibt sich also ein Gesamt-Kinderfreibetrag von 9.600 Euro.
Ursprünglich war für 2024 eine Erhöhung auf zusammen nur 9.312 Euro vorgesehen, davon 6.384 Euro als eigentlicher Kinderfreibetrag und 2.928 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Detaillierte Aufstellung zum Kinderfreibetrag im zeitlichen Verlauf
Ausbildungsfreibetrag
Auch für 2025 wird wie bereits im Jahr zuvor ein Ausbildungsfreibetrag von jährlich 1.200 Euro gewährt. Der Ausbildungsfreibetrag kann von der Steuer abgezogen werden, um die Belastungen durch Ausbildungskosten zu mindern, beispielsweise für Miete, Verpflegung oder Studienmaterialien, wenn Eltern Ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell unterstützen.
Sofortzuschlag
Der Sofortzuschlag für Kinder aus einkommensschwachen Familien wird um fünf Euro von 20 Euro auf 25 Euro pro Monat erhöht. Er richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Auch Kinder, deren Familien den Kinderzuschlag erhalten, sind anspruchsberechtigt.
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