Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2025
EinkommensteuerrechnerDer Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Einkommensteuer im JahresvergleichDer Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung. |
EinkommensteuertabelleDie Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. |
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2025
Minijobgrenze und Mindestlohn 2025
Kindergeld und Kinderfreibetrag 2025
Die Steuer auf Einkommen wird durch den Einkommensteuertarif festgelegt, der regelmäßig überprüft und an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst wird.
Einkommensteuer
Der Einkommensteuertarif wird auch 2025 angepasst, um inflationsbedingte Preissteigerungen zu kompensieren, wodurch die Steuerlast für viele Steuerzahler sinkt.
Ein zentraler Bestandteil dieser Anpassung ist die Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags, der für 2025 auf 12.096 Euro angehoben wird (zuvor war von 12.084 Euro die Rede). Für 2024 lag er ursprünglich bei 11.604 Euro, wurde nun aber rückwirkend für 2024 auf 11.784 Euro angehoben. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und Bürger finanziell entlastet werden.
Detaillierte Aufstellung zum Grundfreibetrag
Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (Soli) wird auch 2025 weiter angehoben. Sie steigt auf 19.950 Euro, nachdem sie 2024 bei 18.130 Euro lag. Dieser Betrag bezieht sich auf die fällige Einkommensteuer. Steuerpflichtige, deren Einkommensteuer unterhalb dieser Freigrenze liegt, müssen keinen Solidaritätszuschlag zahlen.
Für alle, deren Einkommensteuer den Grenzbetrag überschreitet, wird der Solidaritätszuschlag auf die gesamte Einkommensteuer berechnet und nicht nur auf den über der Freigrenze liegenden Teil. Für Ehepartner gilt der doppelte Betrag, also 39.900 Euro, als Freigrenze.
Ausgenommen von der Freigrenze sind Kapitalerträge, die im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Diese unterliegen auch weiterhin immer dem Solidaritätszuschlag, sofern diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
Lesen Sie weiter: Sozialversicherungswerte 2025



Login für Finanzberater