Anleger und Sparer 2023
AbgeltungssteuerrechnerDer Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Fondsrechner zum FondssparenDer Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum. |
Sparrechner für regelmäßige SparratenDer Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde. |
Geringe Entlasungen gibt es für Kapitalanleger durch die Anpassung des Sparer-Pauschbetrags.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag wird für 2023 auf 1.000 Euro von zuvor 801 Euro für Alleinstehende und auf 2.000 Euro von zuvor 1.602 Euro für Verheiratete angehoben.
Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrag sind steuerfrei. Darüber hinausgehende Kapitalerträge unzerliegen der Abgeltungssteuer.
Aufgrund der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrag können Alleinstehende 199 Euro mehr und Verheiratete 398 Euro mehr Kapitalerräge steuerfrei vereinnahmen. Inklusive Solidaritätszuschlag führt dies zu einer Steuerersparnis von 52,48 Euro für Alleinstehende und 104,97 Euro für Verheiratete. Für kirchensteuerpflichtige Sparer kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Der Abgeltungssteuerrechner bietet die neuen Sparer-Pauschbeträge direkt als Vorgabe an.
Über die Einstellungen kann der Sparer-Pauschbetrag als jährlicher Steuerfreibetrag rechnerübergreifend eingestellt und vorgegeben werden.
Basiszinssatz für Vorabpauschale
Der Basiszinssatz für die steuerliche Vorabpauschale für Kapitalanlagen für das Jahr 2023 beträgt 2,55 Prozent und liegt damit deutlich über dem Vorjahreswert.
Im ablaufenden Jahr 2022 lag der Basiszinssatz für die Vorabpauschale bei -0,05 Prozent, also im negativen Bereich, so dass für 2022 keine Vorabpauschale anfällt.
In einem Beispiel haben wir dargestellt, wie die Vorabpauschale auf Kapitalanlagen wirkt.



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