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Was sich zum Jahreswechsel ändert Sozialversicherungsrechengrößen, Einkommensteuer-Grundfreibetrag und MindestlohnONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Sozialversicherungsrechengrößen, Einkommensteuer-Grundfreibetrag und Mindestlohn Manche Dinge ändern sich zuverlässig zum Jahreswechsel. Was tut sich bei den üblichen Verdächtigen zum 1. Januar 2022? Informieren Sie sich hier über die Anpassungen der Rechengrößen für die Sozialversicherung, des Grundfreibetrags zur Einkommenssteuer und über den Stand zu den Anpassungen des Mindestlohns. Anpassungen von SozialversicherungsrechengrößenBei der Bezugsgröße, die sich sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des Bezugsgebiets orientiert, ändert sich in 2022 nur die Bezugsgröße (Ost). Diese steigt um 35 Euro auf 3.150 Euro pro Monat. Die Bezugsgröße (West), die für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich ist, bleibt unverändert bei 3.290 Euro. Damit bleiben auch bundeseinheitlichen Grenzen zur Versicherungspflicht und zur Beitragsbemessung für die gesetzliche Krankenversicherung unverändert. Bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen; während die Beitragsbemessungsgrenze (West) um 50 Euro auf 7.050 Euro pro Monat sinkt, steigt die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) um den gleichen Wert auf 6.750 Euro pro Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung wurde mit 38.901 Euro beziffert (Stand Ende Nov. 2021). Selbstverständlich stellen wir in 2022 einen aktualisierten Lohn- und Gehaltsrechner bereit, der die Anpassungen berücksichtigt. Dort wird auch die Änderung des Beitragssatzes zur Pflegepflichtversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren berücksichtigt, der ab Januar 2022 erhöht wird. Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigtDer Grundfreibetrag ist der Teil vom Einkommen, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Damit wird ein finanzielles Existenzminimum steuerfrei gestellt. Der Grundfreibetrag wird jährlich neu angepasst: Für das Steuerjahr 2022 steigt der Grundfreibetrag von zuvor 9.744 Euro auf 9.984 Euro pro Person. Gemeinsam veranlagten Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu. Um gegen kalte Progression vorzugehen, werden auch die übrigen Einkommensteuer-Tarifstufen erneut ein Stück angehoben. Mindestlohn steigtIn 2022 erfolgt definitiv eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Zum aktuellen Zeitpunkt (Recherchezeitpunkt 06.12.2021) ist die folgende Erhöhung in zwei Schritten beschlossen. Zum 01.01.2022 gilt der gesetzliche Mindeststundenlohn von 9,82 Euro brutto und ab dem 01.07.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 10,45 Euro pro Stunde. Bereits zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen, so dass in 2021 eine Entwicklung über 9,50 Euro zu 9,60 Euro erfolgte. In 2020 lag der Mindestlohn bei 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch für zahlreiche Branchen steigt die Mindestvergütung zum Jahreswechsel 2021/2022. Nach dem Mindestlohngesetz wird über den gesetzlichen Mindestlohn alle zwei Jahre von einer neutralen Kommision entschieden und diese Empfehlung von der Bundesregierung umgesetzt. Die letzte Verordnung wurde am 28.10.2020 beschlossen und umfasst die Anpassungen von 2021 und 2022. Geplant ist eine Änderung der Kriterien für die Bestimmung des Mindestlohns, im Einklang mit den Richtlinien des europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union vom Oktober 2020. So soll eine Orientierung an den Durchschnittslöhnen erfolgen, was eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bewirken würde, aktuell ist von 12 Euro brutto je Zeitstunde die Rede. Diese 12 Euro hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits im März 2021 gefordert und auf diesen Mindestlohn haben sich die Ampelparteien im Koalitionsvertrag auch geeinigt. Nach dem Wahlprogramm der SPD soll die Erhöhung des Mindestlohns im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode erfolgen. Wann genau die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde erfolgt, ist jedoch noch nicht festgelegt. Lesen Sie weiter: Wird das Kindergeld erhöht? |
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