Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Hin und wieder erhalten wir Rückmeldungen von Nutzern, in denen diese die Meinung äußern,
dass unser Mehrwertsteuerrechner (oder auch andere Rechner) falsche Ergebnisse liefern würde.
Auch wenn wir letztlich keine Gewähr oder Haftung übernehmen können, ist es uns ein wichtiges
Anliegen, dass unsere Rechner im Rahmen der zugrunde liegenden Annahmen korrekte Ergebnisse liefern.
Dies gilt natürlich auch für den Mehrwertsteuerrechner.
Oftmals zeigt sich jedoch, dass der (scheinbare) Fehler gar nicht direkt bei unserem Rechner
oder unserer Formel liegt.
Im folgenden möchten wir daher auf einige Aspekte hinweisen.
Javascript aktivieren: Damit unsere Rechner korrekt funktionieren, muss in den Browsereinstellungen Javascript aktiviert sein.
Falls dies nicht der Fall ist, sollte – eigentlich nicht zu übersehen – eine entsprechende Meldung
auf der Seite darauf hinweisen.
Browser-Cache leeren: Möglicherweise befinden sich nach einer Programm-Aktualisierung noch alte Dateiversionen im Browser-Cache. Bei den meisten Browserprogrammen können Sie mit der Tastenkombination Strg+F5 den Browser-Cache löschen und die Seite neu laden.
Berechnung aktualisieren: Klicken Sie immer auf Berechnen, wenn Sie Eingabedaten verändert haben, um die Berechnung mit den veränderten Werten neu durchzuführen.
Richtige Eingabe: Stellen Sie bei der Eingabe von Werten sicher, dass Sie diese ins richtige Feld korrekt eintragen.
Beim Mehrwertsteuerrechner bedeutet dies beispielsweise: Ist der Preis ohne Mehrwertsteuer vorgegeben, so handelt es sich um den Nettobetrag. Oft ist hingegen der Endverbraucher-Preis mit Mehrwertsteuer vorgegeben, dieses ist der Bruttobetrag.
Wenn Sie die Daten ins falsche Feld eintragen, kann natürlich auch die Berechnung nicht stimmen.
Zusammenhänge verstehen: Seien Sie sich über die Bedeutung der einzelnen Eingabefelder und über die Thematik des jeweiligen Rechners im Klaren. Beachten Sie bei Unklarkeiten bitte auch die Fragezeichenfelder bei den Eingabefeldern, durch die bei Überfahren mit dem Mauszeiger weitere Informationen eingeblendet werden.
Im Falle der Mehrwertsteuer bezieht sich der Mehrwertsteuersatz prinzipiell immer auf den Nettobetrag, also den Preis ohne Mehrwertsteuer. Beim regulären deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent entspricht die Mehrwertsteuer betraglich also 19 Prozent des Nettopreises. Die Summe aus Nettobetrag und Mehrwertsteuerbetrag ergibt dann den Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer.
Wenn nun hingegen der Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer vorgegeben ist und sie umgekehrt daraus den Nettobetrag berechnen möchten, dürfen Sie davon nicht einfach 19 Prozent abziehen, da der Bruttobetrag nicht die richtige Bezugsgröße hierfür ist und dies somit zu einem falschen Ergebnis führen würde. Vielmehr müssten Sie den Bruttobetrag durch 1,19 teilen, um den korrekten Nettobetrag zu berechnen.
Natürlich sind Rückmeldungen, Anregungen und Hinweise auf mögliche Fehler immer willkommen. Mit diesem Artikel möchten
wir lediglich einige Ansatzpunkte aufzeigen, die Ihnen bei der Benutzung unserer Rechnern hilfreich sein könnten.