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Geliehenes Geld – Kredite und Darlehen

Was sind Verbraucherkredite?

Verbraucherkredite bieten Privatkunden besonderen Schutz. Sie müssen eine Reihe gesetzlicher Anforderungen erfüllen und alle mit dem Kredit oder Darlehen verbundenen Kosten ausweisen.

Verbraucherkredite sind Kredite bzw. Darlehen, die man als Privatperson (Verbraucher) bei einem Unternehmen (in der Regel einem Kreditinstitut) aufnimmt, und die rein privaten Zwecken dienen. Der Kreditform nach sind Verbraucherkredite zumeist ganz typische Ratenkredite, die man als Privatperson bei jedem Kreditinstitut aufnehmen kann.


Verbraucherkredite dienen dazu, die Interessen von Privatkunden zu schützen, da Kreditinstitute ihnen gegenüber auf dem Gebiet der Kredite und Darlehen einen enormen Wissensvorteil haben. Damit dieser nicht zum Nachteil von Verbrauchern genutzt werden kann, sind Verbraucherkredite ihrer Form und ihrem Inhalt nach gesetzlich ziemlich strikt geregelt.

Rechtliche Besonderheiten von Verbraucherkrediten

Der Kredit- bzw. Darlehensvertrag erfordert bei Verbraucherkrediten grundsätzlich die Schriftform, und benötigt die Unterschrift des Kunden. Im Vertrag müssen alle für den Verbraucherkredit (oder das entsprechende Darlehen) relevanten Konditionen enthalten sein. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben, darunter Netto-Kreditbetrag bzw. Kreditrahmen, Sollzins (Nominalzins), Gebühren und anderweitige Kreditkosten, sowie die Form der Besicherung, etwaige Versicherungskosten und die Rückzahlungsmodalitäten.

Außerdem muss im Kredit- bzw. Darlehensvertrag der effektive Jahreszins ausgewiesen sein, als direkter Überblick über die jährlichen Kreditkosten und direkte Vergleichsmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten. Hier ist dennoch Vorsicht geboten, denn nicht alle Neben- und Zusatzkosten fließen mit in den effektiven Jahreszins ein – freiwillig abgeschlossene Versicherungen beispielsweise nicht.

Daneben gelten für Verbraucherkredite weitere Regelungen für zusätzlichen Verbraucherschutz. Beispielsweise haben Darlehensnehmer grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung muss explizit und hervorgehoben im Vertrag stehen, die Widerrufsfrist umfasst zwei Wochen. Bei einem Zahlungsverzug kann der Kreditgeber einen Verbraucherkredit nicht ohne Weiteres kündigen. Er muss eine Frist setzen, außerdem muss eine Mindestverzugssumme erreicht sein.

Viele Namen, ein Prinzip

Der Begriff "Verbraucherkredit" beschreibt die rechtliche Funktion entsprechender Kredite bzw. Darlehen. Angeboten werden sie allerdings meist unter anderen Namen – die nicht ganz so offensichtlich darauf hinweisen, dass hier der Verbraucher geschützt werden muss, wie Ratenkredit (für Privatkunden), Privatkredit oder Konsumentenkredit, oder auch zweckbezogene Namen wie Autokredit, Urlaubskredit, oder Anschaffungskredit. Solange sie sich an Privatkunden richten und privaten Konsumzwecken dienen, sind die dann trotzdem dem Wesen nach Verbraucherkredite.

Wie überall gibt es auch hier einige Ausnahmen: So unterliegen Dispokredite (Kreditrahmen auf dem Girokonto) und Kleinkredite bis 200 Euro nicht den Vertragsregeln für Verbraucherkredite. Gleiches gilt für Arbeitgeberkredite und Immobilien- und Baudarlehen aus der öffentlichen Hand (wie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Demgegenüber gelten die Regelungen für Verbraucherkredite, wenn eine Privatperson ein Existenzgründerdarlehen aufnimmt, sofern dieses 50.000 Euro nicht übersteigt.

Lesen Sie weiter: Ratenkredit


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Kredit - Darlehen - Finanzierung - Effektivzins