Rechner zur Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuer-Rechner berechnet die auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften und anderer juristischer Personen anfallende Körperschaftsteuer (KSt) und den zusätzlich anfallenden Solidaritätszuschlag.
Ergebnis |
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| Steuerbetrag | Steuersatz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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?
Körperschaftsteuer: |
37.500,00 Euro
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15,000 %
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?
Solidaritätszuschlag: |
2.062,50 Euro
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0,825 %
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?
Gesamtbetrag: |
39.562,50 Euro
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15,825 %
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Mit dem Körperschaftsteuer-Rechner berechnen Sie in Abhängigkeit des zu versteuerndes Einkommens die zu entrichtende Körperschaftsteuer (KSt) gemäß Körperschaftsteuergesetz (KStG) nebst Solidaritätszuschlag.
Neben den absoluten Steuerbeträgen listet der Rechner auch die relativen Steueranteile bezogen auf das zu versteuernde Einkommen auf.
Die Körperschaftsteuer ist eine zentrale Ertragssteuer in Deutschland, die auf das zu versteuernde Einkommen juristischer Personen erhoben wird. Dazu zählen vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften (AGs), aber auch Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen können betroffen sein.
Mit unserem Körperschaftsteuer-Rechner auf Zinsen-berechnen.de können Unternehmen und Interessierte schnell und unkompliziert die Höhe der Körperschaftsteuer auf Basis ihres zu versteuernden Einkommens berechnen.
Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer liegt bundeseinheitlich bei 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, was zu einer Gesamtbelastung von 15,825 % führt. zu beachten ist, dass für Unternehmen zusätzlich auch noch Gewerbesteuer anfällt, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
Häufige Fragen zum Körperschaftsteuer-Rechner
Wie hoch ist der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer?
Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt in Deutschland einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die berechnete Körperschaftsteuer (entspricht 0,825 % des Gewinns). Die effektive Steuerbelastung rein aus Körperschaftsteuer und Soli liegt somit bei 15,825 %.
Welche Unternehmen müssen Körperschaftsteuer zahlen?
Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Personen". Sie betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) oder die AG sowie Genossenschaften und Vereine. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) zahlen keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer über die Gesellschafter.
Spielt es eine Rolle, ob der Gewinn ausgeschüttet wird?
Auf Ebene der Kapitalgesellschaft fällt die Körperschaftsteuer immer in voller Höhe auf den steuerlichen Gewinn an – unabhängig davon, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder ausgeschüttet wird. Erst bei der Ausschüttung an die Gesellschafter fällt auf deren Ebene zusätzlich Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) oder die Anrechnung nach dem Teileinkünfteverfahren an.
Was ist der Unterschied zwischen Handelsgewinn und zu versteuerndem Einkommen?
Der handelsrechtliche Gewinn bildet die Grundlage, entspricht aber nicht immer der Steuerbasis. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach steuerlichen Korrekturen: Nicht abziehbare Betriebsausgaben (z.B. Hälfte der Aufsichtsratsvergütung oder Geldbußen) werden dem Gewinn hinzugerechnet, während steuerfreie Einnahmen oder ein Verlustvortrag den Betrag mindern.
Fällt neben der Körperschaftsteuer zusätzlich Gewerbesteuer an?
Ja, Kapitalgesellschaften sind kraft ihrer Rechtsform stets gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer fällt vollständig zusätzlich zur Körperschaftsteuer an und mindert deren Steuerbemessungsgrundlage nicht (kein Betriebsausgabenabzug).


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