Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Die Zinsperiode (auch Zinsintervall, Zinszahlungsintervall oder Zinsgutschriftsintervall) bezeichnet den Zeitabstand zwischen zwei Zinsgutschriften.
Bei Guthabenkonten erfolgen die Zinsgutschriften zumeist jährlich, jeweils zum Jahresende.
Dementsprechend beträgt die Zinsperiode ein Jahr.
Mitunter werden auch Konten mit mehrfach pro Jahr erfolgender Zinsgutschrift angeboten,
Diese unterjährige Verzinsung kommt u.a. bei
Tagesgeldkonten vor.
Das Jahr ist dabei in mehrere gleich lange Zinsperioden unterteilt,
in der Regel mit Dauer von sechs Monaten, drei Monaten oder einem Monat,
entsprechend halbjährlicher, vierteljährlicher bzw. monatlicher Zinsgutschrift.
Werden Zinserträge dem bisherigen Guthaben zugeschlagen, und damit ab der jeweils folgenden Zinsperiode mitverzinst,
ergibt sich Zinseszins.
Bei jährlich mehrfacher Zinsgutschrift ergibt sich entsprechend unterjähriger Zinseszins.
Je kürzer die Zinsperiode ist, desto größer ist dabei der resultierende jährliche Zinsertrag.
Teilt man den nominalen Jahreszins durch die Anzahl der Zinsperioden pro Jahr,
ergibt sich der (relative) Periodenzins,
und damit der Bruchteil des Jahreszinses, der während einer Zinsperiode auf das Kapital angewandt wird.
Beispiel: Bei einem nominalen Jahreszins von 1,00 Prozent und vier Zinsperioden pro Jahr ergibt sich ein (relativer) Periodenzins von 0,25 Prozent.