Berechnung der neuen Grundsteuer – Beispielrechnungen für das Bundesmodell und ausgewählte Landesmodelle
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Rechner zur Grundsteuer 2025Der aktualisierte Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von neuem Grundsteuerwert (bisher: Einheitswert), Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde. |
Mit der Grundsteuerreform 2025 unterscheidet sich die Berechnung der Grundsteuer je nach Bundesland deutlich.
Im Folgenden erläutern wir, wie sich die neue Grundsteuer im Bundesmodell sowie in einigen Landesmodellen konkret berechnet – anhand vereinfachter Beispielrechnungen.
Berechnung im Bundesmodell
Das Bundesmodell basiert auf dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz:
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Ein Beispiel:
- Wohngebäude mit Grundstück in Nordrhein-Westfalen
- Grundsteuerwert (nach Ertragswertverfahren): 250.000 €
- Steuermesszahl für Wohngrundstücke: 0,31 ‰
- Hebesatz der Kommune: 480 %
Berechnung:
250.000 € × 0,31/1.000 × 480/100 = 372 € jährliche Grundsteuer
Dieser Betrag wird in der Regel auf vier Quartale verteilt und als Vierteljahresbetrag erhoben.
Berechnung im Flächenmodell Bayern
Das bayerische Flächenmodell verwendet feste Äquivalenzzahlen für Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie einem Faktor für die Art der Gebäudenutzung.
Ein Beispiel:
- Grundstücksfläche: 500 m²
- Äquivalenzzahl Boden: 0,04 €/m²
- Grundsteuermesszahl für Grund und Boden: 100 %
- Wohnfläche Einfamilienhaus: 120 m²
- Äquivalenzzahl Gebäude: 0,50 €/m²
- Grundsteuermesszahl für Wohnnutzung des Gebäudes: 70 %
- Hebesatz der Gemeinde: 480 %
Berechnung:
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Berechnung der Äquivalenzbeträge:
für Grund und Boden: 500 × 0,04 € = 20,00 €
für das Gebäude: 120 × 0,50 € = 60,00 € - Berechnung des Grundsteuermessbetrags: 20,00 € × 100/100 + 60,00 × 70/100 = 62,00 €
-
Multiplikation mit dem Hebesatz der Gemeinde zur Berechnung der Grundsteuer:
62,00 € × 4,8/100 = 297,60 € jährlich
Fazit zur Berechnung
Die Beispielrechnungen zeigen: Im Bundesmodell ist die Grundsteuer stark vom Immobilienwert und Hebesatz abhängig, während das bayerische Modell mit Flächenwerten und Faktoren arbeitet. Beide Systeme führen zu ähnlichen Ergebnissen, aber die zugrunde liegende Komplexität unterscheidet sich erheblich.
Mit dem Grundsteuer-Rechner auf Zinsen-berechnen.de können Eigentümer bei abweichenden Landesmodellen statt der Steuermesszahl einen entsprechenden Faktor als fiktive individuelle Steuermesszahl angeben. An die Stelle des Grundsteuerwerts tritt der Äquivalenzwert.
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