Die alte Grundsteuer (bis 2024)
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Rechner zur Grundsteuer 2025Der aktualisierte Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von neuem Grundsteuerwert (bisher: Einheitswert), Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde. |
Bis Ende 2024 galt in Deutschland noch die sogenannte "alte Grundsteuer", deren Grundlagen auf teils jahrzehntealten Bewertungsdaten basieren. Dieses System unterscheidet sich deutlich von der ab 2025 geltenden Neuregelung.
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Kritik am bisherigen Modell und die Auswirkungen für Eigentümer.
Grundlage: Einheitswerte aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost)
Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf sogenannten Einheitswerten, die zuletzt in Westdeutschland 1964 und in Ostdeutschland sogar 1935 festgelegt wurden. Diese Einheitswerte spiegeln die heutigen Marktverhältnisse in keiner Weise mehr wider. Zwei gleichwertige Grundstücke konnten – je nach Region oder Art der Bebauung – völlig unterschiedlich bewertet und besteuert werden.
Berechnungsweise der alten Grundsteuer
Die alte Grundsteuer wurde wie folgt berechnet:
Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
- Einheitswert: Veraltete Bewertungsgröße für das Grundstück bzw. Gebäude
- Steuermesszahl: Vom Gesetzgeber festgelegter Multiplikator (z.B. 3,5 ‰ für Mietwohngrundstücke)
- Hebesatz: Kommunal festgelegter Faktor, meist zwischen 300 % und 900 %
Die Gemeinden konnten also über den Hebesatz Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Steuer nehmen.
Kritikpunkte am bisherigen System
- Verfassungswidrigkeit: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das System 2018 für verfassungswidrig, da es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
- Ungleichbehandlung: Ähnliche Immobilien wurden je nach Region und Aktualität der Einheitsbewertung ungleich besteuert.
- Fehlende Transparenz: Die veralteten und komplexen Berechnungen machten es schwer, die Steuerhöhe nachzuvollziehen.
Auswirkungen für Eigentümer
Für Eigentümer bedeutete die alte Grundsteuer oft Intransparenz und Ungleichbehandlung. Während manche Grundstücke deutlich unterbewertet waren und entsprechend wenig Steuer anfiel, mussten andere deutlich mehr zahlen – ohne objektiven Grund.
Im nächsten Teil der Serie gehen wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein und erklären, warum die Grundsteuerreform notwendig wurde und wie der Gesetzgeber reagiert hat.
Lesen Sie weiter: Warum eine Reform? – Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Reformbedarf



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