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Kurzanleitung

Nettolohn - Berechnung in BeispielenBeispiele

Brutto-Netto-Rechner - Häufige FragenHäufige Fragen

Lohn- und Gehaltsrechner

Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2026 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

Kenndaten
 [weiße Felder ausfüllen]
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Monatliches Bruttogehalt:
Euro
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Jährlicher Steuerfreibetrag:
Euro
?
Steuerklasse:
?
Kinderfreibeträge:
?
Bundesland der Arbeitsstelle:
?
Geburtsjahr:
?
Krankenversicherung:
?
Kinder (PV-relevant):
?
Zusätzliche Angaben:
Kirchensteuerpflichtig
Rentenversicherungspflichtig
Arbeitslosenversicherungspflichtig
Arbeitskammerbeitrag (nur Bremen und Saarland)
Minijob (bis 603/556 Euro) und
Übergangsbereich (bis 2.000 Euro) berücksichtigen
?
Abrechnungsjahr:
?
Darstellung:
Inkl. Arbeitgeberanteile und Gesamtsummen
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Ergebnis
  Absoluter Betrag Prozentualer Anteil
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Bruttolohn:
450,00
Euro
100,000
%
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Lohnsteuer:
0,00
Euro
0,000
%
?
Solidaritätszuschlag (max. 5,5 %):
0,00
Euro
0,000
%
?
Kirchensteuer (0 %):
0,00
Euro
0,000
%
?
Summe Steuern:
0,00
Euro
0,000
%
?
Rentenversicherung (18,9 %):
17,55
Euro
3,900
%
?
Arbeitslosenversicherung (0 %):
0,00
Euro
0,000
%
?
Krankenversicherung (15,5 %):
0,00
Euro
0,000
%
?
Pflegeversicherung (2,05 %):
0,00
Euro
0,000
%
?
Summe Sozialabgaben:
17,55
Euro
3,900
%
?
Nettolohn:
432,45
Euro
96,100
%

Der Gehaltsrechner 2026 berechnet aus dem Bruttolohn den zur freien Verfügung ausbezahlten Nettolohn. Dabei werden die dem gewählten Berechnungsjahr zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen angewandt. Der Rechner bezieht dazu neben dem monatlichen Bruttogehalt weitere Angaben wie die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge oder eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit mit in die Berechnung ein.

Die Lohnabzüge setzen sich aus den Steuern und den Sozialabgaben zusammen. Die Steuern umfassen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. die Kirchensteuer. Zu den Sozialabgaben gehören die Arbeitnehmeranteile der verschiedenen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. All diese Einzelpositionen listet der Gehaltsrechner detailliert auf, um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung genau nachvollziehen zu können.

Der Soli fällt aufgrund der zum Jahr 2021 deutlich erhöhten Freigrenzen und einer darüber anschließenden Milderungszone für die meisten Steuerzahler zukünftig nicht mehr oder nur in geringerer Höhe an. Je nach Berechnungsjahr wird dies im Gehaltsrechner entsprechend berücksichtigt.

Der Brutto-Netto-Lohn-Rechner berücksichtigt dabei auch zahlreiche Besonderheiten, wie beispielsweise ein ggf. in der Steuerkarte eingetragener jährlicher Steuerfreibetrag und den zusätzlichen Altersentlastungsfreibetrag für Lohnempfänger ab 64 Jahren.

Dem Gehaltsrechner liegt zur Berechnung der Lohnsteuer der offizielle Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums zu Grunde.

Die Angabe des Bundeslandes ist relevant für länderspezifische Regelungen bei der Sozialversicherung. So gelten bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den fünf neuen Bundesländern sowie Ost-Berlin andere Beitragsbemessungsgrenzen und für Sachsen ein höherer Arbeitnehmeranteil für die Pflegeversicherung.

Auch bei der Kirchensteuer gibt es Unterschiede; diese beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer.

Für die Pflegeversicherung 2026 (bzw. bereits ab Juli 2023) kann es je nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren zu einem Abschlag kommen. Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren zahlen einen Zusatzbeitrag.

Der Gehaltsrechner eignet sich auch für Beschäftigungsverhältnisse im so genannten Übergangsbereich, der ab dem Jahr 2026 die Einkommensspanne von 663 Euro bis 2.000 Euro monatlich umfasst (früher: Gleitzone), bei denen für Arbeitnehmer nur geringere Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen werden.

In der unteren Ergebnistabelle werden alle Abzugsbeträge, die Zwischensummen für Steuern und Sozialabgaben sowie der errechnete Nettolohn als absolute Eurobeträge wie auch als prozentuale Anteile angegeben.

Optional ermittelt der Gehaltsrechner neben den Arbeitnehmeranteilen auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge sowie die resultierenden Gesamtsummen.

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner

Was leistet der Gehaltsrechner (Brutto-Netto-Rechner)?

Der Gehaltsrechner schlüsselt ein gegebenes Gehalt präzise in seine Bestandteile auf. Er berechnet aus dem vereinbarten Bruttogehalt das tatsächliche Nettogehalt nach Abzug aller gesetzlichen Steuern und Sozialabgaben.

Welche Abgaben und Steuern werden vom Rechner berücksichtigt?

Die Anwendung zieht alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge in Deutschland nach aktuellem Steuer- und Beitragsrecht ab:

  • Steuern: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (unter Berücksichtigung der Freigrenzen) sowie die Kirchensteuer (je nach Bundesland mit 8% oder 9%).
  • Sozialabgaben: Gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung (inkl. individueller Zusatzbeiträge) sowie Pflegeversicherung unter Beachtung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
Welche steuerlichen Besonderheiten und Freibeträge lassen sich einstellen?

Der Rechner bildet die individuellen Merkmale der Steuerkarte ab:

  • Steuerklassen 1 bis 6: Inklusive der Kombination Steuerklasse 4 mit Faktor für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Kinderfreibeträge: Berücksichtigung der Kinderanzahl für die genaue Ermittlung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Freibeträge: Erfassung von Lohnsteuerfreibeträgen (z.B. für Fahrtkosten oder Behinderung), die das steuerpflichtige Brutto direkt mindern.
Wie werden Zusatzbeiträge und Beitragsabschläge in der Kranken- und Pflegeversicherung berechnet?

Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Besonderheiten der Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung: Neben dem allgemeinen Beitragssatz lässt sich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag erfassen, der hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.
  • Pflegeversicherung: Die Anwendung berücksichtigt den Kinderlosenzuschlag für Personen ab 23 Jahren sowie die Beitragsabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren). Auch Sonderregelungen wie der abweichende Arbeitnehmeranteil in Sachsen werden korrekt berechnet.
Können auch privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte den Rechner nutzen?

Ja, die Versicherungsart lässt sich im Rechner individuell anpassen:

  • Privatversicherte: Der pauschale Einzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfällt. Stattdessen werden die tatsächlichen privaten Beiträge sowie der Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte: Die Beiträge werden unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze korrekt ermittelt und der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss gegengerechnet.
Warum ist die Auswahl des Bundeslandes für die Gehaltsberechnung wichtig?

Die Wahl des Bundeslandes beeinflusst das Nettoergebnis durch gesetzliche regionale Unterschiede bei Steuern und Sozialabgaben:

  • Kirchensteuer: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8% der Lohnsteuer, in allen übrigen Bundesländern liegt er bei 9%.
  • Besonderheit Pflegeversicherung in Sachsen: Da in Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag erhalten blieb, tragen Arbeitnehmer dort einen höheren Eigenanteil an der Pflegeversicherung als im Rest Deutschlands.
  • Arbeitskammerbeitrag: In Bremen und dem Saarland fällt für Beschäftigte eine gesetzliche Abgabe zur Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer an, die direkt bei der Netto-Ermittlung abgezogen wird.
  • Beitragsbemessungsgrenzen (Ost/West): Insbesondere für rückwirkende Auswertungen oder historische Berechnungen früherer Jahre berücksichtigt die Anwendung die damals noch getrennten Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den ost- und westdeutschen Bundesländern.

Durch die Angabe des Bundeslandes stellt der Rechner sicher, dass alle regionalen Sonderregelungen exakt in das Abrechnungsschema einfließen.

Warum ist die Angabe des Geburtsjahres für die Gehaltsberechnung wichtig?

Das Geburtsjahr ist entscheidend, um altersabhängige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Freibeträge sowie Sonderregelungen korrekt anzuwenden:

  • Altersentlastungsfreibetrag (§ 24a EStG): Arbeitnehmern, die das 64. Lebensjahr vollenden, steht ab dem darauffolgenden Kalenderjahr ein steuerlicher Freibetrag zu. Dieser mindert das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Die Höhe des Freibetrags und der maximale Höchstbetrag hängen direkt vom Geburtsjahr ab und schmelzen für neuere Jahrgänge stufenweise ab.
  • Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung: Auch wenn für den Beitragszuschlag für Kinderlose gesetzlich das vollendete 23. Lebensjahr maßgeblich ist, wird dieser Zuschlag im Rechner direkt über die Einstellungen zu Kindern und der Elterneigenschaft gesteuert.

Durch die genaue Angabe stellt der Rechner sicher, dass alle relevanten Freibeträge und Altersgrenzen stichtagsgenau berücksichtigt werden.

Wie wird der Arbeitskammerbeitrag für Bremen und das Saarland berücksichtigt?

In den beiden Bundesländern Bremen und Saarland besteht für Arbeitnehmer eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer (in den übrigen Bundesländern, existiert eine solche Kammerabgabe nicht).

Der Rechner berücksichtigt diesen Sonderbeitrag auf Wunsch direkt bei der Netto-Ermittlung:

  • Bremen: Der Kammerbeitrag berechnet sich als Prozentsatz auf Basis des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns, sofern das Monatseinkommen die Mindestgrenze übersteigt.
  • Saarland: Der Beitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt erhoben (gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung; Auszubildende sind beitragsfrei).

Sofern Sie im Gehaltsrechner die Option für den Arbeitskammerbeitrag aktivieren, wird dieser als gesonderter Abzug im Abrechnungsschema berücksichtigt und ausgewiesen.

Berücksichtigt der Rechner auch Minijobs und den Übergangsbereich (Midijob)?

Ja, die Anwendung bildet Sonderformen wie Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (früher Gleitzone genannt) präzise ab:

  • Minijob (Geringfügige Beschäftigung): Bei einem Minijob erhalten Arbeitnehmer das Gehalt im Regelfall ohne Abzüge bei Lohnsteuer und Sozialversicherung (sofern eine Befreiung von der eigenen Rentenversicherungspflicht vorliegt). Der Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge sowie eine niedrige Pauschalsteuer.
  • Übergangsbereich (Midijob): Liegt das monatliche Einkommen über der Minijob-Grenze im definierten Übergangsbereich (bis zu 2.000 € Euro monatlich), greift eine abgemildete Beitragsberechnung. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer steigen dadurch gleitend an, was die Abgabenlast im Vergleich zur regulären Beschäftigung spürbar reduziert.

Der Gehaltsrechner passt das Abrechnungsschema bei Auswahl der entsprechenden Beschäftigungsform automatisch an die reduzierten Beitragssätze und Steuerregeln (z.B. Pauschalsteuerung vs. individuelle Steuerklasse) an.

Können auch die Arbeitgeberanteile und die Gesamtkosten berechnet werden?

Ja, die Anwendung kann optional auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ermitteln und übersichtlich darstellen.

Neben dem klassischen Abrechnungsschema für Arbeitnehmer weist der Rechner auf Wunsch auch die Perspektive des Arbeitgebers aus:

  • Arbeitgeberanteile: Detaillierte Aufschlüsselung der Beitragsanteile des Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Gesamtsummen für Abgaben: Tabellarische Zusammenfassung der Gesamtsummen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen.
  • Arbeitgeberbrutto / Gesamtkosten: Ermittlung der tatsächlichen Personalgesamtkosten, die sich aus dem Bruttogehalt zuzüglich aller Arbeitgeberanteile zusammensetzen.

Diese Werte werden strukturiert in einer Gesamttabelle dargestellt, was eine transparente Übersicht der tatsächlichen finanziellen Gesamtbelastung ermöglicht.

TIPP
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