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Lohn- und GehaltsrechnerWieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Die letzte Aktualisierung des Gehaltsrechners 2024 betrifft die vom Gesetzgeber ab April 2024 (und für Januar, Februar und März 2024 nachträglich) anzuwendende Änderung für Arbeitnehmer mit mindestens zwei pflegeversicherungsrelevanten Kindern, durch die sich aufgrund des Beitragsabschlags bei der Pflegeversicherung nun eine geringfügige Erhöhung der Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer ergibt. Bei sehr hohen Einkommen gilt dies natürlich auch für den Solidaritätszuschlag. Der Gehaltsrechner 2024 berechnet aus dem Bruttolohn den zur freien Verfügung ausbezahlten Nettolohn. Dabei werden die dem gewählten Berechnungsjahr zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen angewandt. Der Rechner bezieht dazu neben dem monatlichen Bruttogehalt weitere Angaben wie die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge oder eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit mit in die Berechnung ein. Die Lohnabzüge setzen sich aus den Steuern und den Sozialabgaben zusammen. Die Steuern umfassen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. die Kirchensteuer. Zu den Sozialabgaben gehören die Arbeitnehmeranteile der verschiedenen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. All diese Einzelpositionen listet der Gehaltsrechner detailliert auf, um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung genau nachvollziehen zu können. Der Soli fällt aufgrund der zum Jahr 2021 deutlich erhöhten Freigrenzen und einer darüber anschließenden Milderungszone für die meisten Steuerzahler zukünftig nicht mehr oder nur in geringerer Höhe an. Je nach Berechnungsjahr wird dies im Gehaltsrechner entsprechend berücksichtigt. Der Brutto-Netto-Lohn-Rechner berücksichtigt dabei auch zahlreiche Besonderheiten, wie beispielsweise ein ggf. in der Steuerkarte eingetragener jährlicher Steuerfreibetrag und den zusätzlichen Altersentlastungsfreibetrag für Lohnempfänger ab 64 Jahren. Dem Gehaltsrechner liegt zur Berechnung der Lohnsteuer der offizielle Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums zu Grunde. Die Angabe des Bundeslandes ist relevant für länderspezifische Regelungen bei der Sozialversicherung. So gelten bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den fünf neuen Bundesländern sowie Ost-Berlin andere Beitragsbemessungsgrenzen und für Sachsen ein höherer Arbeitnehmeranteil für die Pflegeversicherung. Auch bei der Kirchensteuer gibt es Unterschiede; diese beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer. Für die Pflegeversicherung 2024 (bzw. bereits ab Juli 2023) kann es je nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren zu einem Abschlag kommen. Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren zahlen einen Zusatzbeitrag. Der Gehaltsrechner eignet sich auch für Beschäftigungsverhältnisse im so genannten Übergangsbereich, der ab dem Jahr 2024 die Einkommensspanne von 538 Euro bis 2.000 Euro monatlich umfasst (früher: Gleitzone), bei denen für Arbeitnehmer nur geringere Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen werden. In der unteren Ergebnistabelle werden alle Abzugsbeträge, die Zwischensummen für Steuern und Sozialabgaben sowie der errechnete Nettolohn als absolute Eurobeträge wie auch als prozentuale Anteile angegeben. Optional ermittelt der Gehaltsrechner neben den Arbeitnehmeranteilen auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge sowie die resultierenden Gesamtsummen. TIPP
Kind erwartet? Berechnen Sie Ihr Elterngeld als Entgeltersatz für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes mit dem Elterngeld-Rechner. Berechnen Sie Ihren rechnerischen Stundenlohn mit dem Stundenlohnrechner.
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