Erbschaftsteuer-Steuerklassen und Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis
Einführung in die Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer-Steuerklassen und Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis
Weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer
Steuerbefreiung für geerbtes Betriebsvermögen
Staffelung der Steuersätze je Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer
Rechner zur ErbschaftsteuerDer Erbschaftsteuer-Rechner berechnet die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer (ErbSt) und Berücksichtigung von Verwandtschaftsgrad, Steuerbefreiungen und Freibeträgen. |
Ein zentrales Element der Erbschaftsteuer in Deutschland ist die Einteilung der Erben in sogenannte Steuerklassen. Diese Klassen bestimmen maßgeblich sowohl den Erbschaftsteuer-Freibetrag als auch die Höhe des Steuersatzes, der auf das geerbte Vermögen angewendet wird.
Grundlage der Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Die Steuersätze steigen mit dem Wert des Erbes – je nach Steuerklasse können sie zwischen 7 % und 50 % liegen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es jedoch Freibeträge bei der Erbschaftsteuer.
Die drei Steuerklassen im Überblick
Die deutsche Erbschaftsteuer unterscheidet zwischen drei Steuerklassen:
Steuerklasse I
Diese Klasse gilt für enge Familienangehörige:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder (auch adoptierte) und Stiefkinder
- Enkel als Kind eines verstorbenen (Stief-)Kindes
- Enkel als Kind eines lebenden (Stief-)Kindes
- Urenkel, Eltern und Großeltern
Diese Gruppe genießt die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze, die sich allerdings auch innerhalb der Steuerklasse unterscheiden. So steht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der höchste Freibetrag von 500.000 Euro zu. Für Kinder und Stiefkinder sowie Enkel als Kind eines verstorbenen (Stief-)Kindes beträgt der Freibetrag noch 400.000 Euro. Dagegen beträgt der Freibetrag für Enkel als Kind eines lebenden (Stief-)Kindes nur 200.000 Euro. Bei der Gruppe der Urenkel, Eltern und Großeltern wird noch ein Freibetrag von 100.00 Euro gewährt.
Steuerklasse II
Sie umfasst entferntere Verwandte:
- Geschwister, also Brüder und Schwestern
- Nichten und Neffen
Hier sind die Freibeträge geringer, die Steuersätze höher. Für Sie gilt ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von nur 20.000 Euro.
Steuerklasse III
In diese Klasse fallen:
- Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft
- Nicht verwandte Personen wie z.B. Freunde, Bekannte
- Alle anderen Personen, die nicht unter Klasse I oder II fallen
Hier gelten die niedrigsten Freibeträge und die höchsten Steuersätze – teils bis zu 50 %. Auch für Sie gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Relevanz für die Praxis
Die Steuerklasse ist entscheidend, wenn man die Erbschaftsteuer berechnen möchte. So kann derselbe Erbwert – z.B. 300.000 Euro – für ein Kind steuerfrei sein, während ein entfernter Verwandter oder Freund bereits mit einer fünfstelligen Steuerlast rechnen müsste.
Wer die eigene Situation im Blick behalten will, sollte sich über seine Steuerklasse und die geltenden Freibeträge informieren. Der Erbschaftsteuer-Rechner von Zinsen-berechnen.de übernimmt diese Zuordnung automatisch und liefert auf dieser Basis eine realistische Einschätzung der Steuerlast.
Lesen Sie weiter: Weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer



Login für Finanzberater