Steuerbefreiung für geerbtes Betriebsvermögen
Rechner zur ErbschaftsteuerDer Erbschaftsteuer-Rechner berechnet die auf ein Erbe anfallende Erbschaftsteuer (ErbSt) und Berücksichtigung von Verwandtschaftsgrad, Steuerbefreiungen und Freibeträgen. |
Eine besondere Regelung im Erbschaftsteuerrecht ist die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, die den Fortbestand von Unternehmen sichern soll.
Regelverschonung
Wird begünstigtes Betriebsvermögen – etwa aus Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften oder bestimmten Kapitalgesellschaften – vererbt oder verschenkt, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer befreit werden. Grundsätzlich gibt es zwei Optionen: die Regelverschonung mit 85 % Steuerbefreiung oder die Optionsverschonung mit 100 % Befreiung.
Voraussetzung für beide Modelle ist u.a., dass das Unternehmen mindestens fünf Jahre (bei Optionsverschonung sieben Jahre) fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen- und Verwaltungsvermögensgrenzen eingehalten werden. Die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen ist damit ein zentrales Element der Unternehmensnachfolge und sorgt dafür, dass Erben nicht durch hohe Steuerlasten zur Veräußerung des Betriebs gezwungen werden.
Gleitender Abzug
Der Erbschaftsteuer-Rechner setzt die Regelverschonung mit 85 % Steuerbefreiung an. Zusätzlich wird hier ein gleitender Abzug für Betriebsvermögen von bis zu 150.000 Euro gewährt. Bleibt nach Anwendung dieses Verschonungsabschlags noch ein steuerpflichtiger Rest, so wird der Abzugsbetrag wie folgt gewährt: Für die ersten 150.000 Euro des steuerpflichtigen Restwerts bleibt dieser voll steuerfrei.
Übersteigt der Restwert diese Freigrenze, wird die Hälfte des darüber hinausgehenden Betrags ebenfalls vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen. Dieser gleitende Abzug sorgt somit für eine sozial ausgewogenere Belastung kleinerer und mittlerer Betriebe und verhindert eine abrupte Steuerlast bei nur geringfügigem Überschreiten der Verschonungsgrenze. Damit ist Betriebsvermögen bis zu 1 Million Euro komplett von der Erbschaftsteuer befreit. Bei höherem Betriebsvermögen sinkt der gleitende Abzugsbetrag bis auf null ab einem Betriebsvermögen von 3 Millionen Euro.
Lesen Sie weiter: Staffelung der Steuersätze je Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer



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