Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Entnahmerechner für Entnahmen aus Fonds-/ETF-Anlagen
Der Entnahmerechner erstellt einen Entnahmeplan für regelmäßige Entnahmen aus Fonds- oder ETF-Anlagen und berechnet wahlweise Entnahme, Laufzeit, Kapitalvermögen oder Restkapital, auch als ewige Rente.
Ergebnis
Die regelmäßige Kapitalentnahme beträgt vor Steuern:
Dieser spezielle Entnahmerechner dient der Berechnung von Entnahmen durch Verkauf von Anteilen aus
Fonds- oder ETF-Anlagevermögen für eine persönlichen Zusatzrente aus Kapitalvermögen.
Die Entnahmedauer kann dabei wahlweise zeitlich begrenzt oder als endlose, so genannte ewige Rente vorgegeben oder berechnet werden.
Anhand der Eingabedaten ermittelt der Entnahmerechner
wahlweise das benötigte Fonds- oder ETF-Kapitalvermögen, die regelmäßige Kapitalentnahme,
die mögliche jährliche Erhöhung der Entnahme als Dynamik, den erforderlichen
jährlichen Kurszuwachs des Anlagevermögens oder die bei begrenzter Laufzeit
mögliche Entnahmedauer oder der am Ende verbleibende Restwert der Fonds- oder ETF-Anlage.
Das Intervall der Kapitalentnahmen kann zwischen monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich und jährlich gewählt werden und dies wahlweise
vorschüssig oder nachschüssig, d.h. entweder jeweils zu Beginn oder zum Ende
des Entnahmeintervalls.
Der Beginn des Entnahmezeitraums kann durch die Angabe einer Wartezeit aufgeschoben werden,
in der sich das Fonds- oder ETF-Anlagekapital entsprechend des jährlichen Kurszuwachses weiter entwickelt.
Der Kurszuwachs setzt sich dabei auch während der Entnahme mit dem jeweils noch nicht
durch Verkauf von Fonds- oder ETF-Anteilen entnommenem Anlagekapital fort.
Der Entnahmerechner legt dabei auch im unterjährigen Bereich eine exponentielle Wertentwicklung zugrunde, durch die eine idealisierte
Wertentwicklung des Fonds oder ETF modelliert wird.
Die Berücksichtigung einer Steuersatzes mit jährlichem Steuerfreibetrag ermöglicht die Berechnung
von Steuerabzügen, die bei jeder Entnahme durch einen Verkauf von Fonds- oder ETF-Anteilen anfallen.
Dabei kann auch eine prozentuelle Teilfreistellung der Gewinne berücksichtigt werden, wie dies bei Fonds- und ETFs seit der Investmentsteuerreform 2018 üblich ist.
Zur Berechnung des zu versteuernden Gewinns sind dazu auch die Anschaffungskosten des zu Beginn des Entnahmeszenarios verfügbaren Kapitalvermögens in Form der Fonds- oder ETF-Anlage anzugeben, da sich die Steuer auf den jeweiligen Gewinn bei Anteilsverkauf bezieht.
Vereinfachend wird die Vorabsteuer auf die steuerliche Vorabpauschale mit in den Steuerabzug bei Verkauf einbezogen. Die steuerlichen Abzüge können ohnehin nur näherungsweise sein, wenn die Fonds- oder ETF-Anteile nicht durch Einmalanlage, sondern in mehreren Tranchen oder im Rahmen eines Fonds- oder ETF-Sparplans zu unterschiedlichen Kursen erworben wurden.
Den Verlauf der Wertentwicklung der Fonds- oder ETF-Anlage wird übersichtlich in der Ausgabetabelle
wahlweise auf Jahres- oder Monatsbasis dargestellt. Für jedes Jahr bzw. jeden Monat wird
dabei der Wert des Anlagekapitals, die Entnahme, ggf. mit Steuerabzug und resultierendem Entnahmebetrag nach Steuern, der Wertzuwachs und der Anlagewert zum jeweiligen Ende des Zeitraums genannt. Je nach vor- oder nachschüssiger Entnahme wird die Spalte für die Entnahme vor oder nach dem Wertzuwachs eingeordnet.
Im Falle einer endlosen Kapitalentnahme bzw. der Berechnung einer sogenannten ewigen Rente
wird die Wertentwicklung der Fonds- oder ETF-Anlage für 50 Jahre ausgegeben. Dabei lässt sich auch eine ewigen Rente mit einer Dynamik kombinieren, so dass das der Anlagewert entsprechend einer positiven oder negativen Dynamik steigt oder fällt.
TIPP
Mit dem Fondsrechner können Sie den Kapitalaufbau für einen Fonds- oder ETF-Sparplan berechnen, mit regelmäßigen Sparraten zum Kauf von Fonds- oder ETF-Anteilen.