Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Einlagensicherungsfonds entschädigt im Schadensfall die Bankkunden direkt.
Sollte tatsächlich ein Schadensfall eintreten, indem ein dem Einlagensicherungsfonds
angeschlossenes Bankinstitut insolvent wird und nicht mehr gerettet werden können,
so erhält der Bankkunde eine entsprechende Entschädigung durch den Sicherungsfonds
für seine Einlagen.
Dazu muss zunächst der Entschädigungsfall durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt werden.
Daraufhin nimmt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
seine Tätigkeit auf, um die Bankkunden zu entschädigen.
Der Bankkunde wird also direkt durch den Einlagensicherungsfonds entschädigt, indem
der Fonds anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auftritt.
Zu beachten ist, dass jedoch über den Einlagensicherungsfonds kein
Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht, was laut Aussage des Bankenverbands
vor allem praktische Gründe hat und hilft, Kosten zu sparen.
Der Fonds hat jedoch seine Belastbarkeit in der Vergangenheit
bereits unter Beweis gestellt und betroffene Bankkunden immer
zu 100 Prozent entschädigt.