Was ist der Freistellungsauftrag? Steuern sparen einfach erklärt.
AbgeltungssteuerrechnerDer Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Fondsrechner zum FondssparenDer Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum. |
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Wer mit seinem Ersparten Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss in Deutschland Steuern zahlen. Doch der Staat gewährt jedem Bürger einen gewissen Betrag, der komplett steuerfrei bleibt. Um diesen Vorteil zu nutzen, brauchen Sie den Freistellungsauftrag.
Die Kurz-Antwort: Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, anfallende Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht an das Finanzamt abzuführen, sondern Ihnen brutto für netto auszuzahlen. Ohne diesen Auftrag behält die Bank automatisch ca. 25 % Ihrer Gewinne als Abgeltungsteuer ein.
1. Wie hoch ist der Freibetrag?
Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2023 gelten folgende Beträge für den sogenannten Sparer-Pauschbetrag:
- 1.000 € für Alleinstehende
- 2.000 € für Ehegatten / Lebenspartner (bei gemeinsamer Veranlagung)
Alles, was Sie innerhalb eines Kalenderjahres an Kapitalerträgen unterhalb dieser Grenze erwirtschaften, gehört Ihnen zu 100 %. Erst für den Euro Nummer 1.001 fallen Steuern an.
2. Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Wenn Sie keinen Auftrag einrichten, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, bei jeder Zinsgutschrift oder jedem Aktienverkauf mit Gewinn sofort zuzuschlagen:
- 25 % Abgeltungsteuer
- + 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Steuer)
- + ggf. Kirchensteuer
Insgesamt fließen so 26,375 % (oder mehr, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind) Ihrer Rendite direkt ans Finanzamt. Sie können sich dieses Geld zwar über die Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen, aber bis dahin fehlt es Ihnen auf dem Konto und kann dort keine neuen Zinsen erwirtschaften.
3. Den Betrag clever verteilen
Haben Sie Konten und Depots bei mehreren Banken? Das ist kein Problem. Sie können den Gesamtfreibetrag von 1.000 € aufteilen, beispielsweise:
- Bank A (Tagesgeld): 200 €
- Bank B (ETF-Depot): 800 €
Wichtig: Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten ab – wer schummelt, bekommt Post vom Finanzamt.
Nachgerechnet: Warum sich der Auftrag lohnt
Nehmen wir an, Sie haben 20.000 € auf einem Festgeldkonto zu 3,5 % Zinsen.
20.000 € × 0,035 = 700 € Zinsen pro Jahr
- Mit Freistellungsauftrag: Sie erhalten die vollen 700,00 € auf Ihr Konto.
- Ohne Freistellungsauftrag: Die Bank führt ca. 184,62 € Steuern ab. Sie erhalten nur 515,38 €.
Durch einen einfachen Klick im Online-Banking haben Sie in diesem Beispiel also über 184 € gespart.
Checkliste: Das müssen Sie wissen
- Gültigkeit: Ein Auftrag gilt meist unbefristet, bis Sie ihn ändern oder löschen. Er kann aber auch nur für ein Kalenderjahr gestellt werden.
- Fristen: Sie können den Auftrag meist bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres einreichen oder ändern.
- Ehepaare: Partner können Einzelaufträge oder einen gemeinsamen Auftrag erteilen. Bei einem gemeinsamen Auftrag werden alle Konten beider Partner zusammengerechnet.
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV): Wenn Ihr gesamtes Einkommen (nicht nur die Zinsen) unter dem Grundfreibetrag liegt (z. B. bei Studenten oder Rentnern), lohnt sich statt des Freistellungsauftrags oft eine NV-Bescheinigung. Damit bleibt deutlich mehr steuerfrei.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen der Staat Ihnen Geld fast „schenkt“ – Sie müssen nur danach fragen. Prüfen Sie am besten sofort in Ihrem Online-Banking unter dem Punkt „Service“ oder „Steuern“, ob Ihre Aufträge noch aktuell sind und zu Ihren aktuellen Erträgen passen.
Möchten Sie wissen, wie viel Steuern Sie sparen können?
- Kalkulieren Sie die Abgeltungsteuer mit dem Abgeltungsteuer-Rechner bei unterschiedlichen Sparer-Pauschbeträgen.
- Oder planen Sie Ihre Steuerlast bei ETFs mit dem Fondsrechner, indem Sie dort die Steuerberechnung einschalten.
Lesen Sie weiter: Kredit oder Darlehen? Der feine Unterschied einfach erklärt.



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