Mehr Netto vom Brutto? Das bringt die neue Steuerreform der Bundesregierung für Ihren Geldbeutel
EinkommensteuerrechnerDer Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Einkommensteuer im JahresvergleichDer Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung. |
EinkommensteuertabelleDie Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. |
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Im Sommer 2026 war es ein Termin, auf den viele Arbeitnehmer und Familien gespannt gewartet haben: Nach intensiven Verhandlungen im Koalitionsausschuss hat die Bundesregierung – angeführt von Kanzler Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil – in diesen Tagen ihr großes Reformpaket für die kommenden Jahre vorgestellt.
Das erklärte Ziel der schwarz-roten Koalition: Die arbeitende Mitte entlasten, Familien stärken und gleichzeitig die angespannten Staatsfinanzen im Blick behalten. Insgesamt zehn Milliarden Euro schwer ist das Entlastungspaket, das nun auf den Weg gebracht wird.
Doch was bedeuten die Ankündigungen aus Berlin konkret für Ihre Gehaltsabrechnung? Wir haben die Eckpunkte der Einkommensteuerreform analysiert und fassen zusammen, wo Sie profitieren, wer die Zeche zahlt und ab wann Sie das Geld tatsächlich auf dem Konto haben.
1. Die Entlastungen: Hier bleibt künftig mehr Geld übrig
Im Kern der Reform steht die Anpassung der Einkommensteuer. Die Regierung will verhindern, dass Gehaltserhöhungen direkt von der Steuerprogression aufgefressen werden (die sogenannte „kalte Progression“). Folgende Hebel werden dafür in Bewegung gesetzt:
- Abflachung des Steuertarifs: Die Steuerkurve für Einkommen zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro wird spürbar abgeflacht. Das bedeutet, dass der prozentuale Steuerabzug mit steigendem Gehalt in der breiten Mitte langsamer ansteigt als bisher.
- Spitzensteuersatz rückt nach hinten: Die magische Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird, greift künftig etwas später. Statt wie bisher bei knapp 69.879 Euro (für Ledige) wird dieser Satz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro fällig.
- Anhebung des Grundfreibetrags: Das steuerfreie Existenzminimum (bislang 12.348 Euro) wird weiter angehoben. Jeder Euro bis zur neuen Grenze von 12.900 Euro bleibt komplett steuerfrei.
- Mehr Kindergeld: Auch Familien dürfen sich freuen. Das Kindergeld wird ebenfalls angehoben und soll künftig 272 Euro (statt derzeit 259 Euro) pro Monat und Kind betragen.
- Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag: Die Werbungskostenpauschale, die jedem Arbeitnehmer automatisch von der Steuer abgezogen wird (auch ohne Belege), steigt spürbar an. Künftig können pauschal 1.430 Euro (statt 1.230 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.
Rechenbeispiele: Wer profitiert am meisten?
Besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sollen die Reform im Geldbeutel spüren. Laut ersten Schätzungen des Finanzministeriums ergeben sich (nach voller Umsetzung der Reform) folgende Jahres-Entlastungen:
- Ein Paar (z. B. Erzieher und Elektrikerin) mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern erhält rund 642 Euro mehr im Jahr.
- Ein Paar (z. B. Lehrerin und Ingenieur) mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern wird mit rund 678 Euro entlastet.
- Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern hat am Ende des Jahres rund 468 Euro mehr zur Verfügung.
Im Schnitt entspricht das für viele Durchschnittsverdiener einem Plus von knapp 50 Euro im Monat.
2. Die Gegenfinanzierung: Wer das 10-Milliarden-Paket bezahlt
Zehn Milliarden Euro Entlastung müssen in angespannten Haushaltszeiten natürlich gegenfinanziert werden. Daher hat die Koalition an zwei entscheidenden Stellen Anpassungen vorgenommen, um neues Geld in die Staatskasse zu spülen. Die Hauptlast tragen dabei absolute Topverdiener:
- Die neue Reichensteuer greift in zwei Stufen: Die stärkste Veränderung und gleichzeitig die größte Einnahmequelle für den Staat betrifft absolute Spitzenverdiener. Die sogenannte „Reichensteuer“ wird deutlich verschärft und künftig in zwei Stufen unterteilt:
- Stufe 1 (Der frühere Einstieg): Bisher wurde der Reichensteuersatz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro fällig. Künftig greifen diese 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro.
- Stufe 2 (Der neue Höchstsatz): Wer noch mehr verdient, muss künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Für Einkommensteile ab 280.000 Euro wird ein völlig neuer, erhöhter Reichensteuersatz von 47 Prozent eingeführt.
- Kürzung beim Handwerkerbonus: Eine weitere – wenn auch wesentlich kleinere – Einnahmequelle ist die Kürzung bei Handwerkerleistungen. Bisher konnten Immobilienbesitzer und Mieter 20 Prozent der Arbeitskosten (bis max. 1.200 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehen. Dieser Satz sinkt künftig auf 15 Prozent. Die maximale Erstattung fällt somit auf 900 Euro.
- Minijobber: Der von Arbeitgebern zu tragende Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll zudem von zwei auf fünf Prozent steigen.
Wichtig: Vermögens- und Erbschaftssteuern bleiben von diesem Reformpaket unangetastet.
3. Entbürokratisierung und das Ende der Telefon-Krankschreibung
Neben den Steuersätzen bringt das Reformpaket zwei weitere praxisnahe Änderungen:
- Digitale Steuererklärung: Die Regierung will in einem ersten Schritt eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung einführen. Da dem Finanzamt Daten wie Lohn, Krankenversicherung oder Rente ohnehin vorliegen, soll der Bürger diese künftig deutlich einfacher verwalten können.
- Arztbesuch wird wieder Pflicht: Um die hohen Krankenstände in der Wirtschaft zu senken, wird die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft. Zukünftig müssen Beschäftigte im Regelfall wieder persönlich in die Arztpraxis, um sich ein Attest zu besorgen.
4. Zeitplan: Ab wann gelten die neuen Regeln?
Wer nun hofft, bereits im nächsten Monat mehr Geld auf dem Konto zu haben, braucht noch etwas Geduld. Das Reformpaket wurde zwar politisch beschlossen, muss aber erst noch gesetzlich verabschiedet werden.
Zudem wird das 10-Milliarden-Paket aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt nicht auf einen Schlag, sondern in zwei Stufen eingeführt.
- Stufe 1 (1. Januar 2027): Hier greift der erste Teil der Entlastungen.
- Stufe 2 (1. Januar 2028): Erst im übernächsten Jahr erreicht die Reform mit der finalen Anhebung von Kindergeld, Grundfreibetrag (auf die vollen 12.900 Euro) und Pauschbetrag ihre volle, oben berechnete Entlastungswirkung.
Fazit: Ein solider Kompromiss
Die Steuerreform bringt verlässliche Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft. Der höhere Grundfreibetrag, der leicht nach hinten verschobene Spitzensteuersatz und die erhöhte Werbungskostenpauschale summieren sich auf ein spürbares Plus für normale Arbeitnehmer. Wer allerdings ein extrem hohes Einkommen über 250.000 Euro bezieht oder viel Geld in die Handwerkersanierung steckt, finanziert dieses Paket maßgeblich mit.
Wie wirkt sich das auf Sie aus?
Sobald die finalen Gesetzestexte im Herbst verabschiedet sind, werden wir unsere Einkommensteuer- und Brutto-Netto-Rechner auf Zinsen-berechnen.de sofort mit den neuen Formeln füttern. So können Sie frühzeitig und auf den Cent genau kalkulieren, wie viel von Ihrem Bruttogehalt ab dem 1. Januar 2027 tatsächlich auf Ihrem Konto landet!
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