Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) – Mehrfachanfall nach aktueller Rechtsprechung
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Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 BGB – Entschädigung bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) – Mehrfachanfall nach aktueller Rechtsprechung
Die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro steht dem Gläubiger bei Zahlungsverzug zu – und sie kann mehrfach anfallen, wenn verschiedene, selbstständige Forderungen bestehen.
Verschiedene Gerichte haben diese Rechtsprechung inzwischen bestätigt. Die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro dient zur pauschalen Entschädigung bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Laut EuGH (C-370/21 und C-419/21, Urteil vom 1. Dezember 2022) entsteht sie für jede einzelne verspätete Zahlung auch bei wiederkehrenden Forderungen. Diese Vorgabe wurde vom deutschen LG Darmstadt im Urteil vom 14. März 2025 (Az. 19 O 271/23) übernommen .
Europäische Vorgabe: EuGH-Urteil 01.12.2022 (C-370/21 und C-419/21)
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Verzugspauschale auch bei periodisch wiederkehrenden Forderungen, wie z.B. regelmäßigen Lieferungen oder Serviceverträgen, für jede einzelne verspätete Teilzahlung anfällt. Voraussetzung ist, dass jede Zahlung als eigenständige Entgeltforderung betrachtet werden kann.
Umsetzung durch das LG Darmstadt (Urteil vom 14.03.2025, 19 O 271/23)
Das LG Darmstadt schließt sich dieser Auslegung an und bestätigt, dass bei etwa monatlich fälliger Miete die Verzugspauschale für jeden einzelnen Verzugstatbestand, also jeden verspäteten Monatszins, erneut anfällt. Eine Kumulation ist auch bei Mietzahlungen zulässig, da mit jeder säumigen Zahlung ein separater Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Fazit
Dank des EuGH-Urteils vom 1. Dezember 2022 und der Bestätigung durch das LG Darmstadt im März 2025 steht fest:
Die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro fällt pro selbstständiger, verspäteter Forderung an. Voreilige Interpretationen, dass bei Sammelmahnungen nur einmal gezahlt werden kann, sind damit überwunden.
Tipp: Dokumentieren Sie jede Forderung und Verspätung separat – das sichert Ihnen bei mehreren Forderungen auch mehrfach die Pauschale. Nutzen Sie ggf. unseren Verzugszinsrechner und berücksichtigen Sie die Pauschale in Ihrer Forderungsstrategie.



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