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Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen

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Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung

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Lohnt sich Ihre Lebensversicherung als Kapitalanlage? Dieser Renditerechner berechnet die Rendite einer Kapitallebensversicherung.

Rendite-Rechner für die Kapitallebensversicherung


Versicherungsrechner für Geräte- und Sachversicherungen

Versicherungsrechner für Geräte- und Sachversicherungen

Anhand eines individuellen Risikoprofils berechnen Sie mit dem Versicherungsrechner die erwarteten Kosten für angenommene Schadensfälle mit und ohne Versicherung, um bei der Frage zu helfen: Versichern oder Schadensrisiko lieber selbst tragen?

Versicherungsrechner


ÜBERSICHT

Aktuelles rund um Geld und Finanzen

Neuerungen 2021: Was ändert sich?

Corona: Mehrwertsteuer gesenkt, Kindergeld erhöht

Zinseszins und Corona-Virus

30. Oktober 2019 ist Weltspartag

PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking

PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter

Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN

Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019

Neue Grundsteuer kommt

Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert

"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!

Inflationsrate 2018 – leicht gestiegen, im Dezember geschwächelt

Familie 2019: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben

Sozialversicherung – die Werte für 2019

Neue 100- und 200-Euro-Scheine – der 500er hat ausgedient

BGH: Wann Mieter ums Renovieren herum kommen

Rundfunkbeitrag bleibt, Zweitwohnung künftig beitragsfrei

Bewertungsreserven der Lebensversicherung: Versicherer dürfen Kunden die Auszahlung kürzen

Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent

Steuererklärung 2017 – bis 31. Mai abgeben

Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig

Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt

16. März – Tag der Aktie

Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos

Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen

Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren

MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018

Überblick: Was ändert sich 2018?

Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert

Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten

2018 – Aus für den 500-Euro-Schein

2018 – Rentenangleichung Ost-West geht in die Schlussphase

Sozialversicherung – die Werte für 2018

Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft

Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Betriebsrentenreform 2018

BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz

EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?

Weltspartag 2017

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf

Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick

Instant Payments – neue EU-Echtzeitüberweisung in den Startlöchern

BGH erklärt Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten für unzulässig

1. Juli 2017: Basiszins weiter bei -0,88 Prozent

Keine Roaminggebühren mehr in der EU – von diversen Ausnahmen abgesehen

Italien verzichtet auf 1- und 2-Cent-Münzen

BGH-Urteil: Preisvergleichsportale dürfen Provisionen nicht verheimlichen

Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf

Schwarzarbeit macht Werkverträge unwirksam – auch nachträglich

BGH-Entscheidung: Bausparkassen dürfen alte Bausparverträge kündigen

Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017

Inflationsrate 2016: Tendenz steigend

Überblick: Was ändert sich 2017?

Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017

2017 bringt höheren Mindestlohn

Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen

Steuer 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und mehr

Sozialversicherung – die Werte für 2017

Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig

Heute ist Weltspartag!

Oktober 2016: Neue Regeln für Verbraucher-AGB

Kontowechsel wird einfacher

Grund- und Gewerbesteuer 2015: Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Noch über 12 Milliarden D-Mark in Umlauf

Mehr BAföG ab 1. August 2016

Alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben – einfachere Entsorgung von Elektroschrott

Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016

1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent

Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016

Recht auf Basiskonto für alle Bürger

Negativzinsen auf Sparkonten – was ist dran?

Bausparkassen kündigen Altverträge: Die aktuelle rechtliche Lage, und was Kunden tun können

Haushaltsgeräte: Häufig höherer Stromverbrauch als angegeben

Niedrigere Roaminggebühren ab 30. April 2016

Europäische Zentralbank: Leitzins sinkt auf 0,00 Prozent

Entscheidung: Gemischt genutzte Arbeitszimmer steuerlich doch nicht absetzbar

Sozialleistungen 2016: Hartz 4, Wohngeld und Kinderzuschlag steigen

Inflationsrate 2015 bei nur 0,3 Prozent

IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend

KfW: Förderkredite für Effizienzhäuser verdoppelt

Post erhöht das Briefporto zum 01.01.2016

Sozialversicherung – die Werte für 2016

Gesetzesänderung beim Bausparen

Mehr Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Immobilienkrediten

So bleibt 2015 und 2016 mehr vom Einkommen: Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen

Mietpreisbremse: Neues Gesetz ab 1. Juni 2015 in Kraft

Roaminggebühren entfallen EU-weit ab 2017

Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht

Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen

Am 30. Oktober ist Weltspartag

Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start

Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise

Spritpreise auf Schwindel erregender Höhe

Preisniveau in Deutschland vergleichsweise günstig

Ab Juli 2012 sind Alkoholtester Pflicht auf Frankreichs Straßen

Gebührenreform bei der GEZ: 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag

Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet

Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen

Handygespräche aus dem EU-Ausland werden günstiger

Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten

Münzzähler zum Münzen zählen

BIP 2010 wächst um 3,6 Prozent

Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe

Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld

Robustes Wirtschaftswachstum 2007

Auf die hohe Kante legen

Weltweiter Börsenrutsch?

Wieder mehr Optimismus in Deutschland

Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke

Kapital verdoppeln – so geht's

Mit Zinseszins zum Millionär

Deutsche sparen wieder mehr Geld

Bei Ablauf einer Lebensversicherung müssen Versicherer nicht zwingend die volle in Aussicht gestellte Versicherungsleistung zahlen, sondern dürfen den Anteil der Bewertungsreserven mindern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 27. Juni 2018 entschieden. Willkürlich kürzen dürfen die Versicherer allerdings nicht.

Im verhandelten Fall war einem Kunden kurz vor Ablauf seiner Kapitallebensversicherung eine Versicherungsleistung von gut 50.000 Euro inkl. 2.821,35 Euro Anteil an den Bewertungsreserven in Aussicht gestellt worden. Kurz darauf teilte der Versicherer die endgültige Ablaufleistung mit, die nun jedoch plötzlich nur noch 148,95 Euro Anteil an den Bewertungsreserven enthielt – also gerade noch rund fünf Prozent der zuvor in Aussicht gestellten Beteiligung. Da damit auch die gesamte Versicherungsleistung einschließlich Rendite sank, ging der Kunde dagegen vor.


Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Ja, das ist tatsächlich rechtens und im Sinne einer Neuregelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von 2014, die damit gleichzeitig bestätigt wurde.

Bewertungsreserve – was ist das?

Im VVG ist festgelegt, dass Kunden, die eine Kapitallebensversicherung abschließen, neben einem festen Garantiezins grundsätzlich auch Anspruch auf eine Überschussbeteiligung haben – also eine Beteiligung an Gewinnen, die der Versicherer mit ihrem eingezahlten Kapital erwirtschaftet.

Dazu zählt auch die hier streitige Beteiligung an den Bewertungsreserven: Vereinfacht ausgedrückt sind das noch nicht realisierte, aber (theoretisch) realisierbare Gewinne, die der Versicherer durch Wertsteigerung bestimmter Kapitalanlagen am Kapitalmarkt verbucht. Eigentlich steht dem Versicherten per Gesetz die Hälfte der mit seinem Kapital erzielten Wertsteigerung zu; diese müsste bei Ablauf der Lebensversicherung als Teil der Überschussbeteiligung ausgezahlt werden.

Warum dürfen Versicherer dann die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen?

Der Haken an der Sache: Infolge des anhaltenden Zinstiefs haben Lebensversicherungen zunehmend Schwierigkeiten, genug Gewinn zu erwirtschaften, um die vollen Leistungen der älteren Verträge zu erfüllen, ohne gleichzeitig die Leistungsgarantien aller jüngeren Verträge zu gefährden. Hier hat der Gesetzgeber deshalb 2014 eine Neuregelung eingeführt: Danach müssen Lebensversicherungen den Kundenanteil an den Bewertungsreserven kürzen, wenn und soweit dies erforderlich ist, um die Garantieleistungen noch laufender Verträge zu sichern. Genau auf diese Neuregelung hat sich der Versicherer im verhandelten Fall berufen – und vom BGH Recht bekommen.

Bittere Aussichten also für Inhaber älterer Kapitallebensversicherungen; laut Verbraucherschützern geht es hier um Milliardenbeträge. Allerdings: Der vorliegende Fall ist noch nicht ganz entschieden. Denn Versicherer dürfen die Beteiligung an den Bewertungsreserven eben nur soweit mindern, wie es für den Sicherungsbedarf tatsächlich erforderlich ist – und das muss für den Kunden nachprüfbar sein. Hieran haperte es im vorliegenden Fall, sodass der BGH den Fall letztlich an die Vorinstanz zurück verwiesen hat.

Was können Kunden tun?

Kunden, deren Lebensversicherung in absehbarer Zeit ausläuft und denen der Versicherer ihren Anteil an den Bewertungsreserven kürzt, sollten überprüfen (lassen), ob die Kürzung so tatsächlich angemessen und nachvollziehbar ist. Dafür können sie sich u.a. an den Verbraucherschutz wenden.

Gleichzeitig raten Verbraucherschützer davon ab, voreilig aus älteren Lebensversicherungen auszusteigen: Zum einen geht dadurch auch der Versicherungsschutz verloren; zum anderen bieten gerade ältere Verträge oft noch einen guten Garantiezins – und der ist (bislang zumindest) sicher und stand im verhandelten Fall auch nie zur Debatte.

Wer seine Kapitallebensversicherung nicht mehr weiter besparen möchte, kann sie alternativ beitragsfrei stellen. Mit dem Online-Rechner "Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung" finden Sie heraus, wie in diesem Fall die Rendite ausfällt, im Vergleich zum Weiterführen der Lebensversicherung bei weiterer Beitragszahlung.

Lesen Sie weiter: Mai 2018: Inflationsrate voraussichtlich bei 2,2 Prozent