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![]() Berechnung von Zinsen
Die jährliche Steuerbelastung auf Zinsgutschriften wirkt doppelt nachteilig für den Kapitalanleger. Vielleicht ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass das rechnerische Endguthaben beim Zinsrechner unter Berücksichtung der Abgeltungssteuer im Vergleich zur Berechnung ohne Steuer noch etwas niedriger ausfällt als es dem reinen Steuerabzug entsprechen würde. Widerspruch?Was im ersten Moment nach einem Widerspruch oder Rechenfehler aussieht, hat eine einfache Erklärung: Denn durch die jährliche Steuerbelastung werden nicht nur die Zinsen durch den Steuerabzug gemindert, sondern darüber hinaus führen die geminderten Zinsen auch zu einem geringeren Zinseszins. Der aufgrund der Abgeltungssteuer geschwächte Zinseszinseffekt führt dann wiederum zu geringeren Zinsgutschriften, die das Kapitalwachstum insgesamt nochmals verlangsamen. Szenario mit und ohne AbgeltungssteuerBetrachten wir dazu ein beispielhaftes Szenario und nehmen ein Anlagekapital von 1.000 Euro an, welches zu einem festen Zinssatz von 4,0 % p.a. über einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt wird. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich und wird jeweils dem bisherigen Anlagekapital zugeschlagen und fortan mitverzinst, so dass der Zinseszins zum Tragen kommt. Dieses Szenario führt ohne Abgeltungssteuer zum Ende der Laufzeit zu einem Endkapital von 1.480,24 Euro, wobei 480,24 Euro an Zins und Zinseszins erzielt wurden. Wird nun stattdessen mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von zusammen 26,375 % ohne Freibetrag gerechnet, so beträgt das Guthaben nach Steuern zum Laufzeitende lediglich 1.336,76 Euro.
Im zweiten Fall summierte sich die Abgeltungssteuer auf zusammen 120,64 Euro,
welche bereits in Abzug gebracht wurden.
Die Differenz zum Endguthaben im ersten Fall beträgt jedoch
Geringere Zinsgutschrift, geringerer ZinseszinsDie Ursache hierfür liegt darin begründet, dass die Abgeltungssteuer bei jeder jährlichen Zinsgutschrift ansetzt und somit den Zinseszinseffekt schwächt, wodurch das Guthaben entsprechend langsamer anwächst.
So erzielte der Anleger im ersten Fall Zinsen in Höhe von 480,24 Euro,
während es im zweiten, der Abgeltungssteuer unterliegenden Fall nur Zinsen
von 457,40 Euro sind. Diese Zinseinbußen in Höhe von
Auf Sicht mehrerer Jahre können die Einbußen durch geringeren Zinseszins in Folge der Besteuerung noch deutlich höher ausfallen als der eigentliche Steuerabzug. Selbst nachprüfen: Fall 1, ohne AbgeltungssteuerUm das Beispiel selbst am Zinsrechner nachzuvollziehen, finden Sie hier die Eingabewerte:
Selbst nachprüfen: Fall 2, mit AbgeltungssteuerUm das Beispiel selbst am Zinsrechner nachzuvollziehen, finden Sie hier die Eingabewerte:
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