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Wenn man im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners.

Wer einem Mitmenschen einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen. Gerade im Straßenverkehr kommt es schnell zu Unfällen. Die meisten gehen glimpflich aus. Bei schweren Unfällen, wenn auch Personen verletzt werden, kann der Schaden aber so groß werden, dass der Verursacher ihn selbst nicht bezahlen kann.


Damit dann weder die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen bleiben, noch der Verursacher völlig ruiniert wird, gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt Schäden, die man anderen Personen im Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug verursacht. Baut man also selbst einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden der anderen. Das gilt für Personenschäden ebenso wie für Sachschäden und für Vermögensschäden.

Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bei Personen umfasst das Heilungskosten, aber auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld und ggf. sogar Invalidenrenten. Bei Sachschäden werden Reparaturen, Wertminderung und bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert erstattet. Zusätzlich zahlen Kfz-Haftpflichtversicherungen weitere Unkosten, die dem Geschädigten entstehen – etwa für den Abschleppdienst, einen Anwalt, oder kurzfristig für einen Ersatzwagen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, allerdings nicht bei Vorsatz. Und wenn der Fahrer betrunken ist, Fahrerflucht begeht oder das Auto gar gestohlen hat, muss er einen Teil der Schadenssumme selbst zahlen.

Die Deckungssumme liegt bei Kfz-Haftpflichtversicherungen sehr hoch, oft bei 100 Millionen Euro. Für Personenschäden ist sie meist auf 8 bis 15 Millionen Euro pro Person begrenzt. Damit sind auch große Unfälle abgesichert. Bevor sie zahlt, überprüft die Kfz-Haftpflichtversicherung die Forderungen eines Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Kombinierte Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter, ohne die kein Kraftfahrzeug zugelassen wird. Der Versicherungsschutz gilt europaweit. Er erstreckt sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter, sondern auch auf den tatsächlichen Fahrer: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn jemand anderes mit dem Fahrzeug fährt und dabei einen Unfall verursacht, und den Versicherungsnehmer selbst gar keine Schuld trifft.

Leider sind Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht immer billig. Die Beitragshöhe hängt von der Risikoeinschätzung des Fahrzeughalters ab. Besonders junge Halter, die ihren Führerschein noch nicht lange haben, und vielleicht noch ein PS-starkes Auto fahren, zahlen sehr hohe Beiträge. Schadensfreie Jahre senken die Versicherungsprämie, häufige Schäden erhöhen sie. Die günstigsten Beiträge erreichen Halter, die über viele Jahre schadens- und punktefrei fahren.

Kfz-Haftpflichtversicherungen werden oft in Kombination mit einer Kaskoversicherung (die Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt), einem Kfz-Schutzbrief (der dem Versicherten selbst Pannen- und Unfallhilfe zusichert), oder auch einer Kfz-Unfallversicherung (für Fahrer und Insassen des eigenen Wagens) angeboten. Auf die Weise kann man mit einer einzigen "Kfz-Versicherung" verschiedene Risiken abdecken.

Lesen Sie weiter: Kaskoversicherung – Vollkasko und Teilkasko


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich