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Wer arbeitslos wird, steht vor einem finanziellen Problem: Die üblichen Ausgaben laufen weiter, aber das Einkommen fehlt. Die Arbeitslosenversicherung hilft dabei, Zeiten von Arbeitslosigkeit finanziell zu überbrücken und neue Arbeit zu finden.

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Für alle Arbeitnehmer (ausgenommen Minijobber) und Auszubildenden besteht damit Versicherungspflicht, sie sind automatisch über den Arbeitgeber versichert. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.


Wer sich selbständig macht, kann sich freiwillig weiter versichern, sofern er zuvor schon pflichtversichert war. Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Existenzgründer. Von vornherein Selbständige können sich allerdings nicht versichern. Auch bestimmten Berufsgruppen wie Beamten und Soldaten steht die Arbeitslosenversicherung nicht offen.

Die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist es, im Fall einer Arbeitslosigkeit die Existenz abzusichern, und dem Versicherten gleichzeitig dabei zu helfen, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Entsprechend umfangreich ist das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung.

Leistungsumfang der Arbeitslosenversicherung

Wird ein Versicherter arbeitslos, erhält er aus der Arbeitslosenversicherung zunächst Entgeltersatzleistungen. Die wichtigste Leistung ist dabei das Arbeitslosengeld (ALG I). Das Arbeitslosengeld ersetzt etwa 60 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens und wird altersabhängig bis zu 24 Monate lang gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Versicherte sich derweil aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemüht, andernfalls kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

Darüber hinaus erhält der Versicherte Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Notwendige Ausgaben wie Bewerbungs- oder Umzugskosten können anteilig erstattet werden. Bei Bedarf zahlt die Arbeitslosenversicherung weitere arbeitsfördernde Maßnahmen wie Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen, die dem Versicherten neue Arbeitsmöglichkeiten eröffnen. Wer sich selbständig machen will, kann dafür einen Gründungszuschuss erhalten.

Auch Arbeitgeber werden unterstützt. Sie erhalten beispielsweise Zuschüsse für die Einstellung und berufliche Eingliederung neuer Mitarbeiter, und Fördermittel für Weiterbildungen und für Altersteilzeit.

Die Versicherungsbeiträge der Arbeitslosenversicherung sind für Arbeitnehmer einkommensabhängig. Seit 2011 liegt der Beitragssatz bei drei Prozent vom Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), und wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam, jeweils zur Hälfte, gezahlt. Freiwillig Versicherte zahlen einen einkommensunabhängigen Festbetrag, der nach dem Durchschnittseinkommen (der Bezugsgröße) festgelegt wird. Die Versicherungsbeiträge waren zunächst günstig, sind aber in den letzten Jahren gestiegen.

Lesen Sie weiter: Gesetzliche Pflegeversicherung


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Soziales - Versicherung - Vorsorge - Rente - Konsum - Arbeit - Einkommen - Vergleich