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Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen sinkt

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Der Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum.

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Rendite einer Rentenversicherung

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Eine Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente. Dieser Renditerechner berechnet die erzielte Rendite in Abhängigkeit der angenommenen Rentenzahlungsdauer.

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Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung

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Lohnt sich Ihre Lebensversicherung als Kapitalanlage? Dieser Renditerechner berechnet die Rendite einer Kapitallebensversicherung.

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Ab dem Jahr 2012 sinkt der gesetzlich garantierte Zinssatz für Renten- und Lebensversicherungen.

In Zukunft könnten Lebensversicherungen weniger lohnend sein, denn der Garantiezins sinkt von 2,25 % p.a. auf nur noch 1,75 % p.a.


Obwohl letztlich die tatsächlich realisierte Verzinsung nach Abzug von Kosten und Gebühren für die Rendite entscheidend ist, ist ein reduzierter Garantiezins für den Verbraucher nicht gerade förderlich, eine Renten- oder Lebensversicherungen als möglichst renditestarkes Vorsorgeprodukt abzuschließen.

So haben die Lebensversicherer zum Jahresende 2011 noch ein gutes Argument, dass die Verbraucher noch im alten Jahr eine Lebensversicherung abschließen sollten, um noch vom bisherigen Garantiezins von 2,25 % p.a. zu profitieren.

Gute Versicherer werden zukünftig versuchen, den wegfallenden garantierten Zinsanteil dem Versicherungskunden dennoch in Form einer höheren nicht garantierten Überschussbeteiligung zukommen zu lassen. Doch inwieweit dies angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten möglich sein wird, ist fraglich. Schließlich ist dies der Grund dafür, dass der Garantiezins gesenkt wird.

Der Garantiezins ist übrigens nur die umgangssprachliche Bezeichnung für den garantierten Zinssatz bei Renten- und Lebensversicherungen. Der präzise Begriff hierfür lautet eigentlich Höchstrechnungszins oder Höchstrechnungszinssatz.

Betroffen von der Garantiezins-Senkung sind im übrigen nur neu abgeschlossene Renten- und Lebensversicherungen ab dem Jahr 2012. Für bereits bestehende Versicherungen gilt für die gesamte Laufzeit der Garantiezins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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