Auch mit der Zinseszinstabelle
kann nun ein prozentualer Steuersatz unter Berücksichtigung eines jährlichen Steuerfreibetrags
in die Berechnung der Kapitalentwicklung einbezogen werden.
Die Zinseszinstabelle bietet den direkten Vergleich der Guthabenentwicklung bei verschiedenen
Zinssätzen. Hierbei können neben einem einmalig angelegten Betrag auch regelmäßige Sparraten
in die Berechnung einbezogen werden.
Durch den Zinseszins wächst das Kapital im Laufe der Jahre immer schneller an.
Das Kapitalwachstum wird jedoch in der Realität durch Steuerabzüge gebremst.
Mit der neuen Möglichkeit, einen Steuersatz anzugeben, kann somit nun auch die in Deutschland
ab 2009 eingeführte Abgeltungssteuer in der Zinseszinstabelle berücksichtigt werden.
Der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag kann hierbei als jährlicher Steuerfreibetrag
eingetragen werden, so dass Zinserträge bis zu dieser Grenze nicht von
Steuerabzügen betroffen sind.